Vollständige Energiesteuerentlastung für KWK wird 2024 gestrichen Dezentrale Energien Verbraucherberatung 7. Januar 2024 Werbung Die vollständige Energiesteuer-Entlastung für KWK-Anlagenbetreiber kann ab dem 1.1.2024 nicht mehr gewährt werden. (WK-intern) - Davon sind auch Bestandsanlagen betroffen. Es sind nur fünf Zeilen auf einer Seite des Bundesgesetzblattes in der Ausgabe vom 15. Dezember 2023. Die Auswirkungen indes für die KWK-Branche werden nach Auffassung des BHKW-Infozentrums groß sein. Denn in diesen wenigen Zeilen teilt das Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 361 mit, dass zum 31.12.2023 die Freistellungsanzeige für die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ausgelaufen ist. Neuregelung für KWK-Anlagen im Energiesteuergesetz ab 2024 Eine vollständige Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 6 EnergieStG für den in KWK-Anlagen eingesetzten Brenn-