Werbung Zuschuss für E-Mobilität: Solarpaket aus Qcells-Produkten förderfähig E-Mobilität Erneuerbare & Ökologie Solarenergie 26. September 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Ab 26. September 2023 startet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein neues Programm zur Förderung von E-Mobilität. Für Solarprodukte von Qcells ist ein Zuschuss von 9.600 Euro möglich. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für eine Photovoltaikanlage (mind. 5 kWh) und einen Batteriespeicher (mind. 5 kWh), sowie festen Pauschalbeträgen für eine Ladestation. Die Fördersumme, die das Verkehrsministerium zur Verfügung stellt, ist begrenzt auf insgesamt 500 Millionen Euro. Deshalb sollten Interessierte jetzt schnell ihren Förderung beantragen über das Online-Kundenportal der KfW (442 Solarstrom für Elektroautos | KfW). „Auch wenn einige Rahmenbedingungen der Förderinitiative des Verkehrsministeriums sehr kurz gedacht sind, begrüßen wir diese Initiative dennoch ausdrücklich. Die Förderung im Paket zu denken und auf diese Weise der E-Mobilität Schub zu verleihen, macht absolut Sinn“, erklärt Ralf May, Head of Department Sales DACH. „Nicht nur, dass die Integration eines stationären Speichers den Eigennutzungsanteil für das Laden des eigenen Elektrofahrzeugs erhöht, die Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation bringt gerade im Blick auf Netzstabilität und Strompreisschwankungen für die Verbraucher enorme Vorteile. Und wir freuen uns natürlich, dass wir interessierten Kunden die förderungsfähigen Komponenten des Solarpakets – also PV-Anlage, Energiespeicher und Wallbox – aus einer Hand bieten können. Unsere Solaranlagen-Pakete erfüllen in entsprechender Auswahl und in Verbindung mit einem eigenen Elektroauto die Voraussetzungen für diese Förderung. In Kombination mit unseren vereinfachten Ratenzahlungsmodellen bleibt auch der finanzielle Spielraum der Endkunden gerade in Kombination mit dem notwendigen Autokauf erhalten!“ Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um am Programm teilnehmen zu können. Der Antragstellende ist wohnhaft in einem Eigenheim, besitzt ein Elektrofahrzeug oder kann eine verbindliche Bestellung eines solchen vorweisen. lässt den Einbau der PV-Anlage durch ein Fachunternehmen vornehmen und meldet diese im Anschluss ordnungsgemäß beim Netzbetreiber an. nutzt den erzeugten Photovoltaikstrom vorrangig zum Laden des eigenen E-Fahrzeugs. nutzt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien – vorrangig Solarstrom. „Mit Solarstrom vom eigenen Dach fährt es sich konkurrenzlos günstig und sauber. So kann man seine persönliche Energiewende noch unabhängiger und nachhaltiger gestalten“, ergänzt Ralf May. Ausgeschlossen ist die Förderung nur einzelner Komponenten. Außerdem müssen diese fabrikneu gekauft werden. Auch gemietete oder auf Raten gekaufte Gesamtsysteme können gefördert werden, jedoch ausschließlich, wenn alle Komponenten nach Ablauf der Vertragslaufzeit in den eigenen Besitz übergehen. Ausgeschlossen ist auch eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen. Weitere Informationen unter Zuschussförderung für E- Mobilität (q-cells.de) Qcells_Flyer_Förderung_E-Mobilität_2023-09_Rev01_DE (q-cells.de) Bild von Sabine Kroschel auf Pixabay Weitere Beiträge:Studie: Wie der Schweizer Strommix im Jahr 2050 aussehen könnteENERCON nimmt „E-Ship 1“ wieder in den TransportdienstPhotovoltaikanlagen ertrags-, wartungs- und kostenoptimiert betreiben