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FGW e.V. verabschiedet Revision 11 der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“

Windanlage / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der Fachausschuss Windpotenzial hat auf der Sitzung am 21.09.2020 die elfte Revision der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ verabschiedet.

(WK-intern) – Neben einer neuen übersichtlicheren Strukturierung der Kapitel in der TR 6 betreffen die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Überarbeitungen in Revision 11 die Bereiche Anforderungen an Windmessungen – insbesondere bei Fernmessverfahren, Messtrategien und die Unsicherheitsbetrachtung.

Zudem wurde ein neues Verfahren zur Plausibilisierung von Fernmessgeräten mit Hilfe eines weiteren Fernmessgerätes aufgenommen.

Das Verfahren ermöglicht die Fertigstellung eines Windgutachtens, auch wenn die nach spätestens 30 Monaten nötige Nachverifikation eines Fernmessgerätes an einem Messmast noch nicht vorliegt.

Ab dem 01.01.2021 ist zur Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen die Revision 11 der TR 6 maßgeblich und ersetzt damit alle früheren Revisionen der TR 6.

Die deutsche Fassung der Revision 11 kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und ist in Kürze erhältlich.

PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien

FGW e.V. verabschiedet Revision 11 der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ / Foto: HB








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