Werbung Geflügelpestausbruch bei Wildgans in Brandenburg festgestellt Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 23. Januar 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Geflügelpest-Fall in Brandenburg: Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht mahnt zur Vorsicht und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (WK-intern) – KIEL. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat angesichts des Ausbruchs der Geflügelpest in Brandenburg an die Geflügelhalterinnen und -halter in Schleswig-Holstein appelliert, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben einzuhalten. „Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein die Gefahr eines Ausbruchs besteht. Es ist unerlässlich, dass in den Geflügelhaltungen die vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen strengstens eingehalten werden, um einer Übertragung des Erregers auf die Hausgeflügelhaltungen vorzubeugen“, sagte Albrecht heute in Kiel. In Brandenburg war am 20. Januar bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus. Der Fund in Brandenburg ist der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland im Jahr 2020. In Schleswig-Holstein liegen aktuell keine Hinweise auf ein Geflügelpestgeschehen vor. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) verfolgt die aktuelle Entwicklung des Geflügelpestgeschehens aufmerksam und informiert fortlaufend die Kreise und den Geflügelwirtschaftsverband über die aktuelle Lage. In Schleswig-Holstein findet ganzjährig ein aktives (Beprobung jagdlich erlegter Tiere sowie Beprobung frisch abgesetzten Kots von Wildvögeln) und passives (Beprobung verendet aufgefundener Wildvögel) Wildvogelmonitoring im Rahmen eines Frühwarnsystems statt. Das passive Wildvogelmonitoring wurde aufgrund der Fälle in Polen bereits Anfang Januar 2020 nochmals verstärkt. Zu den in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gehört, dass Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken ist. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ist verpflichtend. Außerdem wird Halterinnen und Haltern empfohlen, extra Stallkleidung zu tragen und diese regelmäßig bei mindestens 60 Grad Celsius zu waschen. Das Ministerium bittet um erhöhte Wachsamkeit. Bei erhöhten Tierverlusten ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abklären und das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus auszuschließen. Sollten die Geflügelhaltungen bislang nicht bei Veterinärämtern registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dass dies schnellstens nachzuholen ist. Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein war im März 2018. Im Jahr 2016/17 erfolgte das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig-Holstein auch stark betroffen war. Grundsätzliche Informationen zum Thema Geflügelpest sind auf der Internetseite des MELUND u.a. mit FAQs eingestellt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.htm PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung S-H Wildgans / Foto: HB Weitere Beiträge:BMUB und BMZ unterstützen mit KfW-Kredit den Bau des weltweit größten Solarkraftwerk-KomplexesMenschen verursachten KlimawandelRWE beteiligt Kommunen über Klimabonus an Wind- und Solarparks