Trotz Erhöhung: Hartz IV deckt auch 2020 Stromkosten für Alleinstehende nicht Ökologie Verbraucherberatung 1. Januar 2020 Werbung Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie reicht nicht aus, um die monatlichen Stromkosten zu bezahlen. Arbeitslosengeld II (ALG II) steigt 2020 für Alleinstehende auf 432 Euro Stromkosten in der Grundversorgung 20 Prozent über ALG-II-Regelbedarf für Energie CHECK24-Energiexperten beraten bei Fragen zum passenden Stromtarif (WK-intern) - Obwohl die Bezüge für Alleinstehende in diesem Jahr um acht Euro auf 432 Euro pro Monat steigen*, zahlen Empfänger von Arbeitslosengeld II im Durchschnitt 93 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht. Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2020 monatlich 38,32 Euro**, 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 46,08 Euro. Damit liegen die Stromkosten 20 Prozent über