Werbung Stellungnahme des BDEW zum EEG-Urteil des Europäischen Gerichtshofes Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 29. März 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 zur begrenzten Rückforderung der EEG-Umlage im Rahmen des EEG 2012 für nichtig erklärt und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben. (WK-intern) – Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Es macht auch deutlich, dass sich die Förderung Erneuerbarer Energien und der Erhalt energieintensiver Industrien in Deutschland nicht ausschließen. Die EuGH-Entscheidung sollte die Bundesregierung jedoch nicht dazu verleiten, weitere Ausnahmen im EEG zu schaffen oder erfolgreiche Korrekturen zur Kostendämpfung wieder zurückzunehmen.“ PM: BDEW Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums / Pressebild Weitere Beiträge:Kapazitätsreserveverordnung verhindert zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung im ...Bundesrechnungshof sieht Energiewende und Versorgungssicherheit wegen politischer Untätigkeit und fa...VSB Gruppe und Commerzbank AG verlängern Konsortialkreditvertrag