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Stellungnahme des BDEW zum EEG-Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums / Pressebild
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 zur begrenzten Rückforderung der EEG-Umlage im Rahmen des EEG 2012 für nichtig erklärt und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben.

(WK-intern) – Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Es macht auch deutlich, dass sich die Förderung Erneuerbarer Energien und der Erhalt energieintensiver Industrien in Deutschland nicht ausschließen.

Die EuGH-Entscheidung sollte die Bundesregierung jedoch nicht dazu verleiten, weitere Ausnahmen im EEG zu schaffen oder erfolgreiche Korrekturen zur Kostendämpfung wieder zurückzunehmen.“

PM: BDEW

Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums / Pressebild








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