Stellungnahme des BDEW zum EEG-Urteil des Europäischen Gerichtshofes Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 29. März 2019 Werbung Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 zur begrenzten Rückforderung der EEG-Umlage im Rahmen des EEG 2012 für nichtig erklärt und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben. (WK-intern) - Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Es macht auch deutlich, dass sich die Förderung Erneuerbarer Energien und der Erhalt energieintensiver Industrien in Deutschland nicht ausschließen. Die EuGH-Entscheidung sollte die Bundesregierung jedoch nicht dazu verleiten, weitere Ausnahmen im EEG zu schaffen oder erfolgreiche Korrekturen zur Kostendämpfung wieder zurückzunehmen." PM: BDEW Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung