Werbung Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Stemwede Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. März 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie (WK-intern) – Das Verfahren betrifft die 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie“ der Gemeinde Stemwede, mit der die Gemeinde Konzentrationszonen für die Windenergienutzung dargestellt und zugleich die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet ausgeschlossen hat. Die Antragstellerin plant, außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen Windräder zu errichten. Sie macht im Wesentlichen geltend, die Antragsgegnerin habe Flächen zu Unrecht von vornherein aus der Betrachtung ausgeschlossen und die Auswahl erkannter Potentialflächen nicht hinreichend begründet und gebe insgesamt der Nutzung von Windenergie nicht genügend Raum. PM: OVG Münster Weitere Beiträge:Corona-Angst: WindEnergy Hamburg 2020 wird nur noch digital veranstaltetWeltweit erstes Offshore-Windenergiestudium Vestas veröffentlicht Zwischenbericht im ersten Quartal 2017