Werbung Bundeskabinett beschließt 0,5%-Regel für Elektro-Dienstwagen E-Mobilität 6. August 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neuregelung soll für vollelektrische und Hybrid-Fahrzeuge gelten – Bundesrat muss noch zustimmen (WK-intern) – Sobald der Bundesrat zugestimmt hat, wird die Bundesregierung die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich fördern, indem der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung auf ein halbes Prozent halbiert wird. Die Förderung hat einen Wert von knapp zwei Miliarden Euro. Auf diesen Betrag belaufen sich die Steuermindereinnahmen. Die Neuregelung soll für entsprechende Fahrzeug gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Deutliche Steigerung des Anteils elektrischer Dienstwagen erwartet Durch diese Maßnahme wird die Anschaffung elektrischer und hybrider Dienstwagen und ihre Konkurrenzfähigkeit zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor signifikant gesteigert. „Wir begrüßen diese Fördermaßnahme ganz außerordentlich“, sagte Dr.-Ing. Matthias Dürr, der Leiter von ElektroMobilität NRW. „Sie wird in den nächsten beiden Jahren den Anteil der elektrischen Dienstwagen an der Gesamtflotte deutlich erhöhen.“ PM: elektromobilitaet.nrw Weitere Beiträge:SunCarport – Strom für eMobilität wird Zuhause gemacht / Solarauto soll Welt umrundenErste öffentliche E-Ladetankstelle für Autos und Roller in RosenfeldFraunhofer ISE: Verschärfte Klimaschutzziele bis 2045 mit umfangreichen und schnellen Maßnahmen erre...