Bundeskabinett beschließt 0,5%-Regel für Elektro-Dienstwagen E-Mobilität 6. August 2018 Werbung Neuregelung soll für vollelektrische und Hybrid-Fahrzeuge gelten - Bundesrat muss noch zustimmen (WK-intern) - Sobald der Bundesrat zugestimmt hat, wird die Bundesregierung die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich fördern, indem der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung auf ein halbes Prozent halbiert wird. Die Förderung hat einen Wert von knapp zwei Miliarden Euro. Auf diesen Betrag belaufen sich die Steuermindereinnahmen. Die Neuregelung soll für entsprechende Fahrzeug gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Deutliche Steigerung des Anteils elektrischer Dienstwagen erwartet Durch diese Maßnahme wird die Anschaffung elektrischer und hybrider Dienstwagen und ihre Konkurrenzfähigkeit
Bundeskabinett will steuerliche Begünstigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen beschließen E-Mobilität 1. August 2018 Werbung Stefan Kapferer zur steuerlichen Begünstigung von Elektro-Dienstwagen (WK-intern) - Das Bundeskabinett will heute eine steuerliche Begünstigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen beschließen, die als Dienstwagen genutzt werden. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): "Mit der steuerlichen Förderung setzt die Bundesregierung einen wichtigen Impuls zum Ausbau der Elektromobilität in Deutschland. Bislang wählen Unternehmen häufig Diesel-Fahrzeuge als Firmenwagen. Damit sich das ändert, müssen E-Autos finanziell attraktiver werden. Das neue Steuerprivileg ist dabei ein wichtiger Baustein. Genauso notwendig wäre es allerdings, die Steuer- und Abgabenlast auf Strom zu senken. Das wäre besonders wichtig, um Strom als Treibstoff und damit die