Werbung BDEW-Studie zur Wirksamkeit der novellierten Dünge-Verordnung: Ökologie 18. Juni 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Dünge-Verordnung: Weitere Nitratbelastungen vorprogrammiert (WK-intern) – Deutschland riskiert Milliarden-Strafzahlungen an die EU Die im Frühjahr 2017 verabschiedete novellierte Dünge-Verordnung führt zu keiner nennenswerten Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung. Sie verfehlt damit ihr Ziel, die Nitrat-Einträge ins Grundwasser maßgeblich zu vermindern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Kiel, die im Auftrag des BDEW erstellt wurde. Als Hauptgrund für die Unwirksamkeit des neuen Düngerechts wird die „weitgehende Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen“ angeführt: Laut Studie ermöglichen die neuen Regelungen, dass bei gleichen Ertragswerten mitunter mehr Dünger auf den Feldern ausgebracht wird als bisher. Auch lässt die neue Dünge-Verordnung weiterhin zu, dass die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar selbst in ohnehin „gefährdeten Gebieten“ weiterhin überschritten wird. „Jetzt ist es wissenschaftlich dokumentiert: Auch die neue Dünge-Verordnung gewährt der Landwirtschaft derart viele Ausnahmen und Schlupflöcher, dass ein nachhaltiger Schutz der Böden und Gewässer auch weiterhin nicht möglich ist. Mit dieser halbherzigen Gesetzgebung nimmt die Politik nicht nur in Kauf, dass unsere Böden weiter erheblich mit Nitrat belastet werden und sich die Qualität der Grundwasserressourcen stetig verschlechtert. Sie riskiert zudem Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Denn es ist davon auszugehen, dass der EuGH Deutschland am 21. Juni wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilen wird“, kommentierte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, die Studie. „Wir erwarten daher von der neuen Bundesregierung und den Bundesländern, dass sie diese Baustelle zügig anpacken und eine Kehrtwende in der Landwirtschaftspolitik einleitet.“ Im Einzelnen fordert der BDEW, dass die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche künftig ohne Ausnahmen gilt. Schlupflöcher, mit denen diese Grenze bisher umgangen wird, müssen geschlossen werden. Zudem müssen die Vorgaben zur Düngebilanzierung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssen gefährdete Gebiete ausgewiesen und Aktionsprogramme eingeleitet werden. Wichtig ist zudem, dass die gemeinschaftliche Agrarpolitik der Europäischen Union ihre Förderung künftig an den Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes ausrichtet. PM: BDEW Bundeslandwirtschaftsministerium muss schnell eine Novellierung der Düngemittelverordnung vorlegen / Foto: HB Weitere Beiträge:Verbesserung des ÖkostromgesetzesVom Vorreiter zum Bremser: Laut neuer EWG Studie verfehlt Deutschland die Klimaziele erheblichLightyear: Bernd Martens wird neuer Chief Operating Officer