Werbung Energieversorger werden von den Berichtspflichten der Behörden überfordert Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 25. Januar 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Stromnetze / Foto: HB Die Liberalisierung der deutschen Energiewirtschaft hat eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollproblemen aufgeworfen. (WK-intern) – Die Regulierung des Energiemarktes ist für die Energieversorger mit einer Vielzahl regulatorischer Berichtspflichten verbunden. In knapp vierzig Gesetzen und Verordnungen werden die über 300 Berichtspflichten spezifiziert. Berichtsempfängern sind die Bundesnetzagentur, weitere zuständige Regulierungsbehörden, Übertragungs- bzw. Transportnetzbetreiber Strom, Verteilernetzbetreiber Strom, Fernleitungsnetzbetreiber Gas, Energieversorgungsunternehmen, Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, Europäischer Verbund der Übertragungsnetzbetreiber, Europäischer Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. In einer ersten Studie hat das Center für kommunale Energiewirtschaft die Berichtspflichten untersucht und in einer Liste zusammengestellt. Die Studie ist gegliedert nach der Berichtpflichtigen Verteilnetzbetriebe Übertragungsnetzbetreiber Anlagenbetreiber Grundversorger Energieversorgungsunternehmen Betreiber von Gasversorgungsnetzen Fernleitungsnetzbetreiber Marktteilnehmer Die Studie ist gegliedert nach Vorschrift, Berichtsverpflichteter, Berichtsempfänger, Berichtsinhalt und Berichtstermin. Das Center für kommunale Energiewirtschaft (CKEW) hat aus dem aktuellen Anlass eine zweite empirische Studie zum Thema Berichtswesen Bürokratisierung durchgeführt. In dieser Studie (Befragung) wurden folgende Punkte untersucht: den Arbeitsaufwand für die Berichterstattung die Organisation das Qualitätsmanagement die Nutzung der Berichtsdaten für das eigene Controlling Die wichtigsten Ergebnisse sind: knapp die Hälfte (45%) der Unternehmen finden den Aufwand zu hoch, die Hälfte als hoch und nur 5 % als angemessen Mehr als drei Viertel (79%) der befragten Unternehmen wenden 1 Mannjahr , ein Fünftel (21 %) mehr als ein Mannjahr zur Pflichtdatenerhebung auf Im Durchschnitt beträgt der Aufwand ein Mannjahr Als Gründe für den hohen Aufwand wurden genannt: Die vielen regulatorischen Neuerungen erhöhen massiv den Aufwand Oft werden doppelte Abfragen für den gleichen Inhalt erhoben, bspw. die Sparte Gas und Strom Erhöhter Aufwand für Monitoring, Bericht zur Preisblattermittlung, EEG-Meldungen, Regulierungskonto, Qualitätselement Alle 5 Jahre Kostenprüfungen mit Abfrage von Vorjahreswerten, Meldungen an Überragungsnetzbetreiber für Einspeiser und die Netzsteuerung, z.T. anlagenspezifisch, etc. Aufgrund der Komplexität sind häufig Nachbesserungen notwendig: ein Fünftel der Unternehmen erhalten mehrmals eine Aufforderung die Daten zu korrigieren bzw. zu ergänzen und knapp die Hälfte (45%) eine Aufforderungen zur Nachbesserung, eine Vollautomatisierung der Pflichtdatenerhebung hat kein Unternehmen, knapp zwei Drittel (60 %) haben eine Teilautomatisierung und der Rest arbeitet manuell. Eine unabhängige Qualitätsprüfung erfolgt in der Regel über Plausibilitätschecks. Nur ein Zehntel hat der Befragten haben die Berichterstattung ausgegliedert. Bei den Unternehmen, die nicht outgesourced haben, sind knapp zwei Drittel der Berichterstattung zentral und ein Drittel dezentral organisiert. Der hohe Kostenaufwand und die Abhängigkeit durch den externen Dienstleister stellen für die Unternehmen Risikofaktoren bei der Ausgliederung des Berichtsprozesses dar. PM: INeKO – Benchmarking Center Europe Weitere Beiträge:NABU warnt vor Abwürgen der Photovoltaik und Blockade der EnergiewendeBEE e.Verein fordert von der Ministerpräsident*innenkonferenz Verpflichtung zu Erneuerbaren EnergienEin neuer europäischer Energiedienstleister entsteht: Innowatio und CLENS wachsen zusammen