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Bundeswirtschaftsministerium verbessert Bürgschaftsbedingungen für Contracting


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VfWMit Unterstützung des Bundes und der Bundesländer erleichtern und erweitern die 16 Bürgschaftsbanken seit Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben.

(WK-intern) – So gilt bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, künftig ein erhöhter Bürgschaftshöchstbetrag von 2 Mio. Euro (bislang 1,25 Mio. Euro).

Dazu Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Wenn ein Contractor im Kundenauftrag Heizkessel oder Beleuchtung austauscht, trägt er dazu bei, Energiekosten zu sparen und CO2-Emissionen zu senken.

Das ist gut für die Wirtschaft und für die Umwelt. Daher haben wir uns im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz das Ziel gesetzt, dem Energiespar-Contracting zu mehr Verbreitung in der Praxis zu verhelfen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Ländern und den Bürgschaftsbanken nun konkrete Hemmnisse beseitigen, die der Nutzung des Instruments insbesondere für kleine Energieeffizienzprojekte im Wege standen.“

Als Energiespar-Contracting (auch Einspar-Contracting genannt) werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor nicht nur Energieerzeugungs-, sondern auch Energieverteilungs- und Energienutzungsanlagen sowie andere, für den Energieverbrauch des versorgten Gebäudes, maßgebliche Bauteile plant, finanziert, errichtet, betreibt und Instand hält. Zudem garantiert der Contractor feste Kosteneinsparungen in den Folgejahren. Die Einbindung der Nutzer in ein vom Contractor zu erstellendes Energiekonzept und die Schulung der Nutzer sind wesentlicher Bestandteil der Leistung.

Zum 01.01.2015 ist zudem das BAFA-Förderprogramm für Beratungen durch Projektentwickler zum Energiespar-Contracting in Kraft getreten. Es soll die Planung für den Einsatz und Betrieb hocheffizienter Anlagentechnik in Kommunen oder Unternehmen voranbringen. Gefördert werden sollen Projektentwickler, welche Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung und Ausschreibung von Contracting-Projekten beraten. Der VfW bietet hierzu die Fortbildung „Anerkannte Fortbildung zum Projektentwickler Energiespar-Contracting“ vom 03. – 05.03.2016 in Hannover an. Diese Fortbildung ist vom BAFA anerkannt und kann die Teilnehmer dazu berechtigen, in die BAFA-Liste für Projektentwickler im Energiespar-Contracting aufgenommen zu werden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, sowie auf www.contracting-buergschaft.de und www.energiecontracting.de.

Über den Verband für Wärmelieferung e.V.

Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und bündelt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedsunternehmen. Durch Energiecontracting werden ca. 10.000 Arbeitsplätze gesichert und eine CO2-Einsparung von 2,6 Mio. t jährlich erzielt. Der VfW unterstützt bei Fragen rund um das Energiecontracting und bietet Grundlagenschulungen, Tagungen sowie Konferenzen für Contractoren und Gebäudeeigentümer an. Mitgliedsbetriebe des VfW erhalten nach Besuch der Grundlagenseminare die Auszeichnung „Qualifizierter Contractor“ und lassen sich danach regelmäßig nachschulen. Weitere Informationen zum Thema Energiedienstleistung sind unter www.energiecontracting.de und www.einsparcontracting.eu zu erhalten.

PM: Verband für Wärmelieferung e.V.








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