Bundeswirtschaftsministerium verbessert Bürgschaftsbedingungen für Contracting Mitteilungen Technik 16. Januar 2016 Werbung Mit Unterstützung des Bundes und der Bundesländer erleichtern und erweitern die 16 Bürgschaftsbanken seit Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. (WK-intern) - So gilt bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, künftig ein erhöhter Bürgschaftshöchstbetrag von 2 Mio. Euro (bislang 1,25 Mio. Euro). Dazu Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Wenn ein Contractor im Kundenauftrag Heizkessel oder Beleuchtung austauscht, trägt er dazu bei, Energiekosten zu sparen und CO2-Emissionen zu senken. Das ist gut für die Wirtschaft und für die Umwelt. Daher haben wir uns im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz das