Werbung Prokon bietet die Möglichkeit der Bezugsrecht-Wandlung Windenergie Wirtschaft 1. Dezember 201530. November 2015 Gemäß Insolvenzplan der PROKON Regenerative Energien eG („PROKON“) haben die Gläubiger der Gruppen 1 und 2 das Recht zum Bezug einer von PROKON noch zu begebenden, börsennotierten Anleihe mit einer Laufzeit bis 2030 und einer Verzinsung von 3,5 % p.a. (das “Anleihe-Bezugsrecht”). (WK-intern) – Lesen Sie hier mehr Weitere Beiträge:Dialogverfahren Ostküstenleitung startetAusbau erneuerbarer Energien muss in den Bundesländern umgesetzt werdenwpd kann trotz Corona in Spanien das seit vielen Jahren erfolgreiche Engagement weiter ausbauen