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VDMA sieht noch viele offenen Fragen bei der EEG-Novelle


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VDMA: Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle mit viel Licht, aber leider auch Schatten

  • Der VDMA hofft auf eine Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission zu den Ausnahmetatbeständen für die energieintensive Industrie
  • Die Heranführung der Erneuerbaren Energien an die Nachfrage und das Festlegen von Ausbaukorridoren wird begrüßt
  • Die hohe Belastung der Eigenstromerzeugung im Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungssektor bedroht den Einsatz energieeffizienter und flexibler KWK-Erzeugungstechnologien
  • Die Festlegung auf Ausschreibungen zur Förderung Erneuerbarer Energien wird als vorschnell bewertet
  • Die Vergütungssätze für Erneuerbare Energien sind geeignet, die Ausbauziele zu erreichen
  • Die Ausbauziele für die Windenergie werden durch Länderhoheit über die Abstandsregelung gefährdet

Hannover – Die dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorliegende Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bewertet VDMA Power Systems als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung mit noch vielen offenen Fragen.

(WK-intern) – „Das EEG 2.0 führt zum ersten Mal eine verpflichtende Nachfragekomponente mit der Direktvermarktung ein. Zudem gewährleisten gleitende Marktprämien in Verbindung mit Korridoren den koordinierten weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Hier stimmt die Richtung“, kommentiert  Dr. René Umlauft, Vorstandsvorsitzender VDMA Power Systems und CEO MAN Diesel & Turbo SE.

Die geplante Beteiligung der privaten, gewerblichen und industriellen Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage sieht der VDMA kritisch: „Der Ausbau der flexiblen und  energieeffizienten KWK-Eigenstromerzeugung im Gewerbe-, Handels-, und Dienstleistungssektor wird durch die geplante 50-prozentige Belastung mit der EEG-Umlage akut gefährdet“, moniert Umlauft. „Die von der Bundesregierung angestrebten Wachstumsziele für die Kraft-Wärme-Kopplung sind gefährdet. Hingegen begrüßen wir die nur 20-prozentige Belastung der industriellen Eigenerzeugung. Ein weiterer Zubau erscheint damit möglich“, ergänzt Umlauft. Der VDMA kritisiert die EEG-Einbindung grundsätzlich als nicht verursachungsgerecht: „Unserer Forderung, die Eigenstromerzeugung stattdessen an den Netz- und Kraftwerks-Backup-Kosten zu beteiligen, ist die Regierung leider nicht nachgekommen. Positiv hervorzuheben ist, dass Bestandsanlagen und Modernisierungen von der EEG-Umlage befreit sind: „Der Bestandschutz für bereits geleistete Investitionen bleibt gewahrt und Effizienzzuwächse durch Modernisierung bleiben wirtschaftlich“, resümiert Umlauft.

Auch die Ausnahme von Kleinstanlagen mit bis zu zehn Kilowatt elektrischer Leistung von der EEG-Umlage begrüßt der VDMA. Die Ausnahmegrenze von zehn Megawattstunden ist allerdings viel zu gering, einzig Photovoltaikanlagen können davon vollumfänglich profitieren. „Um die Eigenerzeugung mit Kleinstanlagen nicht völlig zum Erliegen zu bringen, muss die Ausnahmegrenze von zehn Megawattstunden ersatzlos gestrichen werden“, fordert Umlauft. Ansonsten geht ein großes Potential hochflexibler dezentraler KWK-Anlagen verloren, das dringend für den Ausgleich der volatilen Wind- und Photovoltaik-Strommengen benötigt wird.
Kritisch betrachtet der VDMA auch den schnellen Wechsel auf ein Ausschreibungsmodell, das bereits ab 2017 das Marktprämienmodell mit Direktvermarktung ablösen soll. „Ausschreibungsmechanismen sollen als Förderinstrument sozusagen blanko festgeschrieben werden, ohne dass bisher Erfahrungen gesammelt worden wären“, kritisiert Umlauft. „Die Entwicklung und Erprobung eines nachweislich leistungsfähigen Ausschreibungsmodells muss nach Auffassung des Verbandes aber jeder Festlegung auf eine Einführung vorausgehen.“   Auf keinen Fall dürfen Ausschreibungsmodelle innovationshemmende Wirkung entfalten und die Technologieführerschaft der deutschen Industrie bei den Erneuerbaren Energien gefährden. „Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit sind Kernqualitäten des deutschen Maschinenbaus, die nicht zum Opfer von Schnellschüssen werden dürfen“, so Umlauft weiter.

Der VDMA ist erleichtert über die Einigung der Bundesländer und der Bundesregierung zu dem weiteren Ausbau der Windenergienutzung, auch wenn über die geplante Novelle des Baugesetzbuches zusätzliche Investitionsunsicherheit geschaffen wird. Für die Onshore-Windenergie begrüßt der VDMA das optimierte Referenzertragsmodell sowie die zusätzliche Berücksichtigung des Rückbauvolumens im Ausbaukorridor. „Das Vergütungsniveau ist durchaus geeignet, den jährlichen Zubau von circa 2.500 Megawatt zu realisieren. Zudem schafft die Glättung der Vergütungskurve die Möglichkeit, das Binnenland weiter für die Windenergienutzung zu erschließen. Allerdings besteht noch Nachbesserungsbedarf, um Standorte mit mittleren Windgeschwindigkeiten nicht zu benachteiligen“, erklärt Dr. Markus Tacke, Vorstandsmitglied VDMA Power Systems und CEO Siemens Wind Power. „Unbeantwortet ist noch die Frage der im Koalitionsvertrag angekündigten entschädigungsfreien Abregelung der Windenergieanlagen von bis zu fünf Prozent“, moniert Tacke. „Um Investitionssicherheit zu schaffen, muss diese Frage rasch geklärt werden“, fordert Tacke. Für kontraproduktiv hält der VDMA die Novelle des Baugesetzbuches, die ebenfalls morgen im Kabinett verabschiedet werden soll. „Die geplante Länderhoheit für die Festlegung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und baulicher Nutzung eröffnet der regionalen Willkür Tür und Tor. Das läuft den nationalen Ausbauzielen zuwider und verunsichert die Investoren nachhaltig“, kritisiert Tacke.

Für die Offshore-Windenergie begrüßt der VDMA die Ankündigung größerer Flexibilität bei den Kapazitätszuweisungen von Netzanschlüssen. „Aufgrund von Verzögerungen bei Netzanbindungen und absehbaren Engpässen im Netzanschlussmanagement ist es nur folgerichtig, dass die Bundesregierung in der EEG-Novelle über das Ausbauziel von 6,5 Gigawatt hinaus eine zusätzliche Anbindungskapazität von 1,2 Gigawatt vorsieht. Nur so kann das Ziel von 6,5 Gigawatt auch erreicht werden. Die Politik hat unsere Botschaft verstanden, nun müssen die Details für den Netzanschluss zügig formuliert werden“, erklärt Tacke.  „Das Festhalten an dem Stauchungsmodell ist ebenfalls eine wichtige Botschaft an die Investoren. Auch wenn wir gefordert haben, das Stauchungsmodell ohne Abstriche umzusetzen, so ist doch die Abminderung der Degression von zwei Cent auf einen Cent je Kilowattstunde ein Schritt in die richtige Richtung“, so Tacke.

„Die EEG-Novelle kann nur der erste Schritt einer stimmigen und entschlossenen politischen Gestaltung der Energiewende sein. Es muss schnellstmöglich ein zukunftsorientiertes neues Strommarktdesign folgen. Die morgige Kabinettsentscheidung muss der Anfang einer Energiepolitik sein, die das Ziel einer sicheren, bezahlbaren und emissionsarmen Versorgung wieder fester in den Blick nimmt“, resümiert Umlauft.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) vertritt über 3.100 vorrangig mittelständische Mitgliedsunternehmen der Investitionsgüterindustrie und ist damit einer der mitgliederstärksten und bedeutendsten Industrieverbände in Europa. Der Fachverband Power Systems im VDMA ist die Informations- und Kommunikationsplattform für die Hersteller von Motorenanlagen, Thermischen Turbinen und Kraftwerken, Wasserkraft- und Windenergieanlagen.

PM: VDMA








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