Werbung


Gesetzentwurf des Berliner Energietischs zur Rekommunalisierung des Stromnetzes

(WK-intern) – Gesetzentwurf des Energietischs zu Unrecht angegriffen
Führender Kommunaljurist stützt Volksbegehren und fordert sachliche Debatte

Ein durch die Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg veröffentlichtes Gutachten stellt die Rechtsgültigkeit des Gesetzentwurfs des Berliner Energietischs zur Rekommunalisierung des Stromnetzes infrage. Dazu erklärt Hartmut Gaßner, Experte für Kommunalrecht und Aufsichtsratsvorsitzender der BürgerEnergie Berlin: „Der Gesetzentwurf des Energietisches wird zu Unrecht angegriffen. Die Gewährträgerhaftung für kommunale Unternehmen ist gängige Praxis.“

Der Aufsichtsratschef der BürgerEnergie Berlin kritisiert darüber hinaus die fehlende Sachlichkeit in der Debatte über den Rückkauf des Netzes.

„Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer nennt eine extreme Kaufpreisspanne zwischen 0,4 und 3 Milliarden – und erklärt jeden Preis darin generell als ‚zu hoch für Berlin‘. Das lässt auf einen sehr laxen Umgang mit dieser wirtschaftlich hochbrisanten Frage schließen. Jeder Sachkundige weiß, dass der Kaufpreis noch verhandelt wird und nur zu maximal 40% aus Landesmitteln aufzubringen ist. Insbesondere von der Wirtschaftssenatorin sollte man hier eine sachlichere und vor allem ökonomisch fokussierte Betrachtung erwarten können.“

PM: Hartmut Gaßner
Tel. 030-726 10 260
h.gassner@buerger-energie-berlin.de

Weitere Informationen zur BürgerEnergie Berlin unter http://www.buerger-energie-berlin.de/








Top