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Landesregierungen verteidigen das Atomausstiegsgesetz gegen E.ON, RWE und Vattenfall

Grafenrheinfeld abschalten
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(WK-intern) – Landesregierung verteidigt Atomausstiegsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Habeck: „Mit der Stellungnahme ziehen wir eine weitere Brandmauer um den Atomausstieg.“

KIEL  – Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat heute (26. Februar) gemeinsam mit der Landesregierung des Landes Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsgericht  eine umfangreiche Stellungnahme eingebracht, um damit das vom Bundestag im Jahre 2011 mit großer parlamentarischer Mehrheit verabschiedete  Atomausstiegsgesetz zu verteidigen.

„Damit ziehen wir eine weitere Brandmauer um den Atomausstieg. Er ist sachlich richtig und muss politisch unumkehrbar sein. Die Klage der Energieversorgungsunternehmen  versucht das Rad zurückzudrehen“, sagte Energiewendeminister Dr. Robert Habeck, nachdem die Stellungnahme die Kabinettssitzungen in Kiel und Stuttgart passiert hatte.

Die beiden Landesregierungen nehmen damit zu den von den Energiekonzernen E.ON, RWE und Vattenfall beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachten Verfassungsbeschwerden gegen die nach der Fukushima-Katastrophe im Jahre 2011 erfolgte Atomgesetznovelle Stellung. Darin wurde geregelt, dass acht Kernkraftwerke – darunter die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel – mit Ablauf des 6. August 2011 endgültig die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verlieren, damit geordnet stillzulegen und die verbleibenden neun Kernkraftwerke in einem zeitlich gestuften Verfahren abzuschalten sind.

Die beiden Landesregierungen werden in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht durch den Kieler Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer und den Frankfurter Prof. Dr. Gerhard Roller vertreten. Diese legen in der Stellungnahme ausführlich dar, dass die Regelungen des 13. Atomrechtsänderungsgesetzes weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes (GG), noch gegen Art. 12 GG (Berufsfreiheit), den Gleichheitssatz des Art. 3 GG oder andere Vorschriften des Grundgesetzes verstoßen.

Vor dem Hintergrund, dass der Bundesgesetzgeber zur Begründung der 13. Atomgesetznovelle keine sicherheitstechnischen Aspekte im Gesetz selbst angeführt und kein in sich konsistentes und nachvollziehbares Differenzierungskonzept für die unterschiedlichen Termine zum Abschalten der Anlagen dokumentiert hat, werden mit der Stellungnahme auch solche Aspekte differenziert und eingehend beleuchtet. Die Stellungnahmen der Landesregierungen zeigen unter anderem auf, dass angesichts grundlegender, konzeptioneller sicherheitstechnischer Unterschiede von älteren und neueren Anlagen – auch bezogen auf das Kernkraftwerk Krümmel  – ausreichend Sachgründe vorlagen, mit denen der Gesetzgeber die getroffene Entscheidung hätte begründen können. „Es wird sozusagen eine wichtige Begründung, die von der Bundesregierung schon im Gesetzgebungsverfahren hätte dokumentiert werden müssen, von den beiden Landesregierungen nachgeführt“, sagte Habeck. Es werde außerdem dargestellt, dass die fehlende Begründung des Bundesgesetzgebers letztlich verfassungsrechtlich unschädlich ist, weil es im Ergebnis auf das objektive Vorliegen sachlicher Gründe ankommt.

Abschließend sagte Habeck: „Gleichzeitig ist dieser Vorgang eine gute Erinnerung daran, worum es bei der Energiewende geht:  endlich aus der Atomenergie auszusteigen. Fukushima hat diese Notwendigkeit auf traurige und erschreckende Weise deutlich gemacht. Manchmal vergisst man ja angesichts der politischen Tagesdebatten, was der allgemeine Horizont ist. Und alle diejenigen, die jetzt die ein oder andere Forderung aufstellen, sollten ihre Zitate in den Tagen von Fukushima einmal überprüfen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung jedenfalls hat einen klaren Kurs und ein klares Ziel: Die Zeit der Atomkraft zu beenden. Auch vor Gericht.“

PM: Nicola Kabel
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
www.melur.schleswig-holstein.de








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