Bundestag beschließt Atomgesetznovelle: Übertragung von Atomstrommengen verschärft Engpass-Situation im Norden Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Solarenergie Windenergie 29. Juni 201829. Juni 2018 Werbung Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Novelle des Atomgesetzes beschlossen, das die Entschädigung von Atomkonzernen im Zuge des Atomausstiegs regelt. (WK-intern) - Das Gesetz erlaubt unter anderem, dass zugeteilte Strommengen von AKWs in Süddeutschland auf Meiler in so genannten „Netzausbaugebieten“ übertragen werden dürfen. In diesen Gebieten ist wegen hoher Stromproduktion und mangelnder Netzkapazität der Erneuerbaren-Ausbau beschränkt. Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy und andere Akteure hatten im Vorfeld der Beratungen gefordert, die Übertragung von Atomstrom-Restmengen ins Netzausbaugebiet zu verbieten, weil sie dadurch Nachteile zu Lasten von Wind- und Solarkraftwerken befürchten. Die Verabschiedung des Gesetzes kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy: „Hier wurde
Abschalten von Brokdorf wäre politisch wünschenswert – Atomaufsicht bestimmt Wiederanfahren des Kernkraftwerks Behörden-Mitteilungen News allgemein 6. September 20139. September 2013 Werbung (WK-intern) - Atomaufsicht erteilt Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf BROKDORF/KIEL - Die Atomaufsicht des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein hat heute (5. September 2013) die Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt. „Die Anlage kann damit nach Abschluss des jährlichen Brennelementwechsels und der damit verbundenen Jahresrevision wieder ans Netz gehen. Eine andere Entscheidung kann die Atomaufsichtsbehörde leider nicht treffen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden“, sagte Umweltminister Robert Habeck. Das Kernkraftwerk Brokdorf darf nach der 2011 verabschiedeten Atomgesetznovelle noch bis Ende 2021 im Leistungsbetrieb bleiben. „Ein früheres Abschalten von Brokdorf wäre politisch wünschenswert. Hier loten wir die rechtlichen Möglichkeiten aus. Aber erfolgreich kann dieser
Landesregierungen verteidigen das Atomausstiegsgesetz gegen E.ON, RWE und Vattenfall Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 27. Februar 2013 Werbung (WK-intern) - Landesregierung verteidigt Atomausstiegsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Habeck: „Mit der Stellungnahme ziehen wir eine weitere Brandmauer um den Atomausstieg.“ KIEL - Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat heute (26. Februar) gemeinsam mit der Landesregierung des Landes Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsgericht eine umfangreiche Stellungnahme eingebracht, um damit das vom Bundestag im Jahre 2011 mit großer parlamentarischer Mehrheit verabschiedete Atomausstiegsgesetz zu verteidigen. „Damit ziehen wir eine weitere Brandmauer um den Atomausstieg. Er ist sachlich richtig und muss politisch unumkehrbar sein. Die Klage der Energieversorgungsunternehmen versucht das Rad zurückzudrehen“, sagte Energiewendeminister Dr. Robert Habeck, nachdem die Stellungnahme die Kabinettssitzungen in Kiel und Stuttgart passiert hatte. Die beiden Landesregierungen
Atommüll-Export: Altmaier will sich nicht festlegen Mitteilungen News allgemein 14. Februar 2013 Werbung (WK-intern) - Altmaier hält nicht Wort: keine Klarheit beim Atommüll-Export Bundesregierung ignoriert auch eine aktuelle Aufforderung des Bundesrats, den Export von Atommüll in Atomgesetznovelle „kategorisch“ auszuschließen Entgegen einer klaren Ankündigung vom 7. Januar weigert sich Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) weiter standhaft, in der geplanten 14. Atomgesetznovelle ein Exportverbot oder jedenfalls den Vorrang der Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland unmissverständlich festzuschreiben. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) hat es zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag Altmaiers gegenüber der Abteilung Reaktorsicherheit gegeben, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten. Auch eine am 1. Februar mit großer Mehrheit im Bundesratsplenum beschlossene Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass