Werbung Flächennutzungsplan: Sondergebiete für Windenergienutzung Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks Wirtschaft 6. Januar 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung – 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiete für Windenergienutzung“ (WK-intern) – Erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 die erneute Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach dem Verfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB geändert. Danach ist der Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt die Samtgemeinde Dransfeld, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgebebenwerden können. Für die Teilflächen 10.1 Dransfeld (teilweise) und die Teilfläche 10.2 Jühnde wird eine Höhenbegrenzung von 215 m vorgesehen. Die Dauer der Auslegung wird gern. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Für die Flächennutzungsplanänderung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Hierzu wird der Entwurf des Bauleitplanes mit der Begründung in der Zeit vom 11.01.2016 bis zum 25.01.2016 im Rathaus der Samtgemeinde Dransfeld, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. (Dienstzeiten sind: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. von 14.00 bis 16.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr.) Bekanntmachung – 10. Änderung FNP – Erneute Auslegung (2,3 MB) Mitteilung: Bau- und Ordnungsamt Samtgemeinde Dransfeld Weitere Beiträge:Transportgenehmigungen für Windenergieanlagen - „Durchlaufzeit auf drei Wochen reduzieren!“ABO Wind - Windkraft in Deutschland erlebt kräftigen AufschwungAm 21. November fand das China-Europa-Forum 2023 zur Entwicklung neuer Offshore-Energien statt