Werbung KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energie-Speicher Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 7. Februar 20137. Februar 2013 (WK-intern) – Finanzierung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage Das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden. Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen angeregt werden. Die geförderten Systeme leisten einen Betrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz. Wer kann Anträge stellen? Das Programm wendet sich an: in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte (nur nach Artikel 23 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO, d. h. in Beihilfe-Komponente 5), Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen Hersteller von förderfähigen Anlagen oder Komponenten Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Vertiefende Informationen finden Sie im KfWMerkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“, Bestellnummer 600 000 0193. Was wird gefördert? Förderung Die Tilgungszuschüsse des BMU werden für die Investition in das Batteriespeichersystem und nicht für die Investition in die Photovoltaikanlage gewährt. Der Kredit kann für die Gesamtinvestition beantragt werden. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. ein stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert wird. Anforderungen an das Batteriespeichersystem in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage: Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten. Batteriespeichersysteme zur Nutzung mit Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp sind nicht förderfähig. Für jede Photovoltaikanlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Batteriespeichersystem beschränkt. Die geförderten Batteriespeichersysteme müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie sind mindestens 5 Jahrezweckentsprechend zu betreiben. Fördervoraussetzungen gemäß den „Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen“ des BMU: Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt beträgt 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens aber 20 Jahre, und erstreckt sich damit auch auf einen eventuellen Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage nach Außerbetriebnahme des Speichersystems. Dem Netzbetreiber ist die Möglichkeit der Überprüfung der Leistungsbegrenzung auf eigene Kosten gegeben. Die Wechselrichter der im Rahmen dieser Richtlinien geförderten Systeme verfügen a. über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist. Lesen Sie das Merkblatt (PDF) PM: KfW Möchten Sie Ihr Unternehmen den Besuchern und Interessenten im Windkraft-Journal noch näher bringen? Dann tragen Sie Ihre Firma gerne hier ein. Weitere Beiträge:Mittelständler wollen CO2-steuerfreien Strom direkt von Windkraft- und Solaranlagen beziehenGeneration-Projekt: Offshore-Windparks überwinden die Atomkraft in GBSolarWorld AG erweitert ihre Fertigung im thüringischen Arnstadt