Werbung Endlich können drei seit 2011 ausstehenden Offshore-Netzanschlüsse beauftragt werden Offshore 14. Dezember 201214. Dezember 2012 Bundesrat verabschiedet EnWG-Novelle: Endlich können drei seit 2011 ausstehenden Offshore-Netzanschlüsse beauftragt werden (WK-intern) – Berlin – Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG-E) greift ab Anfang 2013 ein neues Netzanbindungsregime für Offshore-Windparks. Zugleich ist der Rahmen für den Bau und den Betrieb der Offshore-Netze und damit auch für die Finanzierung der Netzanschlüsse neu geregelt. Damit ist ein entscheidender Meilenstein in der Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bau der Stromnetze in Nord- und Ostsee erreicht. „Wir begrüßen das schnelle Inkrafttreten des Gesetzes, da es die Möglichkeit bietet, den bisherigen Defiziten bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks und den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit einem Gesamtansatz zu begegnen“, so Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE. „Aufgrund der nun bekannten Rahmenbedingungen bedarf es der umgehenden Beauftragung der drei Netzanschlüsse DolWin3 und BorWin3 und 4, die sich bereits im Vergabeverfahren befinden und seit 2011 ausstehen. Nur so werden wir den drohenden Fadenriss bei der weiteren Entwicklung der Offshore-Windenergie begrenzen können“, so Kuhbier weiter. Es bleibt allerdings weiter unklar, ob TenneT die Finanzierung der anstehenden Netzausbaumaßnahmen gewährleisten kann. „Ohne eine schnelle Lösung des Finanzierungsproblems von TenneT droht jede gesetzliche Regelung ins Leere zu laufen“, mahnt Jörg Kuhbier. „Aus Sicht der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ist ein temporäres Engagement der KfW bei der Finanzierung der nächsten drei bis vier Offshore-Netzanbindungssysteme zwingend erforderlich“, erklärt Kuhbier. Wenn der Übertragungsnetzbetreiber mit der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz nicht umgehend die längst fälligen anstehenden Netzanschlüsse beauftragt, müsse die Bundesregierung handeln. Mittel- und langfristig bedarf es einer leistungsfähigen Organisationsstruktur, die die anstehenden Investitionen an Land und auf See technisch und finanziell sicherstellen kann. Die Diskussion im Bundesrat hat aber auch gezeigt, dass verschiedene Punkte noch nicht abschließend geklärt sind und dass der Rechtsrahmen jetzt ausgefüllt werden muss. Entscheidend ist nun, wie diese Instrumente durch die unterschiedlichen Akteure, eingesetzt werden. „Alle Beteiligten, insbesondere die Bundesnetzagentur, Übertragungsnetz- und Windparkbetreiber müssen dasselbe Ziel verfolgen und die Energiegewinnung aus Offshore-Wind als ein gemeinsames Projekt verstehen“, sagt Jörg Kuhbier. „Dies gilt insbesondere für die Überführung vom alten in das neue Netzanbindungssystem. Alle Akteure müssen jetzt geschlossen handeln, damit die gesetzlichen Richtlinien greifen können“. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat sich seit Beginn 2012 intensiv für konstruktive Lösungen der Anbindungsproblematik eingesetzt. Neben der Klärung der Haftungsfrage bei möglichen Verzögerungen und Netzunterbrechungen war für die Stiftung von zentraler Bedeutung, die Risiken aus dem Netzausbau und -betrieb zu minimieren und die geeigneten Maßnahmen, wie zum Beispiel Realisierungsfahrpläne und Schadensminderungsstrategien im Gesetz zu verankern. „Mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf und mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan stehen den beteiligten Akteuren nun sämtliche Werkzeuge zur Verfügung, um das aktuelle Haftungsrisiko für die Verbraucher von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro zu halbieren“, so Jörg Kuhbier. Konsolidierte Fassung § 17 EnWG-E Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zum Download Entschließungsantrag der GRÜNEN zum Download Entschließungsantrag der SPD zum Download PM: Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Weitere Beiträge:Worldwide Wind Capacity close to 300 GigawattAEG Power Solutions sichert im Auftrag die Stromversorgung des Offshore-Windpark Dogger BankForschungsvorhaben „MultiWind“ für die zuverlässige Auslegung von Bauteilen aus Gusseisen mit