Werbung Analyse von „Mehr Demokratie“ zeigt: Der abgewählte Bundestag lässt sich zu wenig Zeit bei der Gesetzgebung Aktuelles Behörden-Mitteilungen 20. März 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mehr Demokratie empfiehlt Mindestfristen und längere Beratungszeiten (WK-intern) – Am Dienstag hat der abgewählte Bundestag per Grundgesetzänderung im Eilverfahren ein Sonderschuldenvermögen von 500 Milliarden Euro beschlossen und die Schuldenbremse gelockert. Grundgesetzänderung, Sonderschuldenvermögen, Eilverfahren, Abschaffung der Schuldenbremse, abgewählter Bundestag … ist natürlich nur mit einem verkündetem und eingesetzten Grundgesetz möglich, mit einer von der Mehrheit des Volkes gewählten Verfassung wäre es natürlich nicht möglich Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit wenn sich das Volk eine eigene Verfassung gibt, so stand es in der Präambel GG Viel Zeit für Beratungen blieb nicht. Dass der hohe Zeitdruck in der deutschen Politik kein Einzelfall ist, zeigt eine Auswertung der Prozessdauer der Gesetzgebung im Bundestag, die der Fachverband Mehr Demokratie heute (20.3.) veröffentlicht hat. Laut der Analyse haben es Abgeordnete vor allem zum Ende des Gesetzgebungsprozesses mit einer sehr engen Abfolge von Verfahrensschritten zu tun. Im Untersuchungszeitraum lagen in der 19. Wahlperiode in 86,9 Prozent der Fälle maximal zwei Tage zwischen der Beschlussempfehlung im Ausschuss und der abschließenden Beratung, in der 20. Wahlperiode waren es 87,6 Prozent der Fälle. Das heißt: Den Abgeordneten, die nicht Teil des Ausschusses waren, blieben gerade mal ein bis zwei Tage, um den finalen Gesetzentwurf vor der abschließenden Abstimmung zu sichten. Der Untersuchungszeitraum der Analyse lag auf der zweiten Hälfte der 19. Wahlperiode und der ersten Hälfte der 20. Wahlperiode. Zu häufig finden laut Mehr Demokratie auch öffentliche Anhörung, Beschlussempfehlung im Ausschuss und abschließende Beratung im Plenum in derselben Woche statt. Die Befassung in einer Woche sei in der 19. Wahlperiode bei 19,4 Prozent aller Gesetzgebungsverfahren der Fall gewesen, in der 20. Wahlperiode sogar bei 34,3 Prozent. „Wenn Anhörung, die Beschlussempfehlung im Ausschuss und die Abstimmung im Bundestag in derselben Woche stattfinden, stellt sich unmittelbar die Frage, ob die Anhörungen in diesen Fällen nur Symbolcharakter haben“, so Oliver Wiedmann, Autor der Studie und Politik-Experte bei Mehr Demokratie. „Parlamentarische Anhörungen sollen die Qualität von Gesetzen erhöhen. Finden die aber in derselben Woche wie die abschließende Beratung statt, werden sie der Aufgabe kaum gerecht.“ Hinzu kommt, dass auch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen in zwei Drittel der untersuchten Fälle erst ein bis zwei Tage vor der Beschlussempfehlung im Ausschuss vorlagen. Da diese teilweise sehr umfangreich seien, bleibe zu bezweifeln, dass die Abgeordneten genug Zeit hätten, diese zu sichten. „In so kurzen Zeiten ist es gerade für die Oppositionsfraktionen nahezu unmöglich, ihrer Kontrollfunktion angemessen nachzukommen. Hier sollte es eine Mindestfrist geben, damit Änderungsanträge frühzeitig vor der Abstimmung dem Ausschuss vorliegen“, so Wiedmann weiter. Dass der Gesetzgebungsprozess transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden muss, ist auch das Ergebnis einer Analyse, die Mehr Demokratie Ende Dezember veröffentlicht hat. Die Analyse der Gesetzgebung der 19. Wahlperiode ergab, dass der Bundestag eher eine Kontroll- als eine Gestaltungsrolle bei der Gesetzgebung innehat. 87 Prozent der in der 19. Legislaturperiode (2017 bis 2021) verabschiedeten Gesetze wurden von der Bundesregierung initiiert. Davon wurden 40 Prozent ohne oder mit vernachlässigbaren Änderungen vom Bundestag verabschiedet. Nur bei 28 Prozent der Gesetze hat der Bundestag in größerem Umfang Änderungen vorgenommen. Die Analyse ergab, dass viele Gesetze den Bundestag so verlassen, wie sie eingebracht wurden. Kombiniert man das mit den engen Zeiträumen, ergibt sich ein Gesamtbild von einem Bundestag, in dem ein wesentlicher Teil der politischen Entscheidungsfindung im vorparlamentarischen Raum stattfindet, insbesondere in der Ministerialbürokratie. Im Geg ensatz zu parlamentarischen Debatten seien diese Prozesse jedoch wenig transparent. Hintergrund: Der Untersuchungszeitraum der vorliegenden Analyse umfasst insgesamt 596 Tage. Im untersuchten Zeitraum der 19. Wahlperiode (6.11.2019-22.6.2021) lagen 391 Gesetze, zu denen es 216 Anhörungen gab. In der ersten Hälfte der 20. Wahlperiode (16.11.2021-5.7.2023) waren es 170 Gesetze und 108 Anhörungen. Weiterführende Informationen: 1. Diskussionspapier zur Prozessdauer der Gesetzgebung im Deutschen Bundestag: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2025/250318_Gesetzgebungsprozess-4.pdf (PDF) 2. Pressemitteilung vom 27.12.: Analyse zeigt: Rolle des Bundestags bei der Gesetzgebung geringer als gedacht. Mehr Demokratie empfiehlt mehr Transparenz und Beteiligung: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/analyse-zeigt-rolle-des-bundestags-bei-der-gesetzgebung-geringer-als-gedacht-mehr-demokratie-empfiehlt-mehr-transparenz-und-beteiligung PM: Mehr Demokratie PB: Der „Deutsche Bundtag besetzt noch das kaiserliche Reichstagsgebäude“ gut zu erkennen das Leitmotiv des Kaiserreiches: DEM DEUTSCHEN VOLKE / ©: Deutscher Bundestag, Ein weiterer Leitspruch auf jeder Münze aus dem Kaiserreich: „Gott mit uns“ Weitere Beiträge:Autogipfel: eFuels in CO₂-Flottenregulierung aufnehmen und Wettbewerbsfähigkeit sichernMeeresumwelt-Symposium 2024: CO2-Speicher, Lagerstätte von Altmunition oder eingeschleppte ArtenEIB: Europa muss seine strukturellen Probleme jetzt in Angriff nehmen