Werbung EUGH: Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht mehr ausstellen Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung Verschiedenes 6. Januar 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschied kürzlich, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen. (WK-intern) – Die Richter am EUGH begründen die Entscheidung damit, dass es „keine hinreichende Gewähr für (die) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gäbe. Anders als in anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland gegenüber den Staatsanwälten eine Weisungsbefugnis durch Justizminister. Zum Weiterlesen: https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/ Die Neue Richtervereinigung fordert umgehend eine Reform der Justizstrukturen in Deutschland: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/neue-richtervereinigung-fordert-reform-der-justizstrukturen-in-deutschland PM: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik Weitere Beiträge:Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen Ergebnisse der dritten Kapazitätsreserve-AusschreibungGenehmigungsdauer Forschungszulage: Die Bürokratie frisst ihre ForscherHarmonisierung des Datenschutzrechts in Europa