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Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel auf

PB: Zu sehen ist Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht bei der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung über Dürrehilfen in seinem Büro. Bildquelle: © MELUND
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KIEL. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf die Revisionen des Landes Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (OVG) zum Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel vom 24. Juni 2020 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

(WK-intern) – Dieses hätte nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ein nach Erlass des Luftreinhalteplans vorgelegtes Herstellergutachten zur Wirksamkeit von Luftfiltern berücksichtigen müssen, auch wenn das Land als Plangeber*innen dieses sich nicht in einer neuen Prognoseentscheidung zu eigen gemacht hat.

Das OVG wird laut Bundesverwaltungsgericht prüfen müssen, ob das Gutachten auch im Zusammenhang mit den in der mündlichen Verhandlung erhobenen Beweisanträgen der Beigeladenen Stadt Kiel die dem Luftreinhalteplan zu Grunde liegende Prognose trägt.

Im Übrigen bleibt die genaue Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten. Unabhängig hiervon ist es aus Sicht des MELUND entscheidend, dass sich die vergleichsweise guten Stickoxidwerte der letzten Monate am Theodor-Heuss-Ring verstetigen. Die Anwohner*innen haben ein Recht auf saubere Luft. Die Situation wird durch das Ministerium weiterhin intensiv begleitet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

PB: Zu sehen ist Landwirtschaftsminister*innen Albrecht bei der Unterzeichnung in seinem Büro. Bildquelle: © MELUND








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