Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel auf Behörden-Mitteilungen Ökologie 29. Mai 2021 Werbung KIEL. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf die Revisionen des Landes Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (OVG) zum Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel vom 24. Juni 2020 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. (WK-intern) - Dieses hätte nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ein nach Erlass des Luftreinhalteplans vorgelegtes Herstellergutachten zur Wirksamkeit von Luftfiltern berücksichtigen müssen, auch wenn das Land als Plangeber*innen dieses sich nicht in einer neuen Prognoseentscheidung zu eigen gemacht hat. Das OVG wird laut Bundesverwaltungsgericht prüfen müssen, ob das Gutachten auch im Zusammenhang mit den in der mündlichen Verhandlung erhobenen Beweisanträgen der Beigeladenen