Werbung EU beschließt fernablesbare Messgeräte: Verbraucher erhalten künftig während des Jahres Informationen zum Energieverbrauch Technik Verbraucherberatung 13. Februar 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) (WK-intern) – Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nach der novellierten EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Häusern und Wohnungen bei Neuausrüstungen, Modernisierungen oder komplettem Gerätetausch nur noch fernablesbare Messgeräte eingebaut werden. Holger Schlanderer, Geschäftsführer der BFW Friedrich Gohl GmbH, erläutert, welche Folgen die EED hat und welche Regelungen noch auf Eigentümer zukommen. „Klimaschutz und Energieeffizienz sind in aller Munde. Die Energieeffizienz-Richtlinie, im Original European Energy Directive (EED), soll helfen, Klimaveränderungen zu begrenzen und eine effizientere Nutzung von Energie zu fördern“, erläutert Holger Schlanderer, Geschäftsführer von BFW Gohl. „Das Hauptziel der Richtlinie ist es, zusätzliche Energieeinsparpotenziale zu nutzen, um den europaweiten Energieverbrauch spürbar zu senken.“ Aktuell vergeht zwischen dem Verhalten, das zu Energieverbrauch führt und dem Erhalt der Heizkostenabrechnung, die die entstandenen Kosten aufzeigt, zu viel Zeit. „Deshalb sollen Bewohner künftig unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, um ihr Energieverbrauchsverhalten in erheblich kürzeren Zeiträumen zu überprüfen und dann auch anpassen zu können“, so Schlanderer. Diese drei Daten sind wichtig Seit dem 25. Oktober 2020 gilt: Alle neu installierten Zähler müssen fernablesbar sein. Bei allen fernablesbaren Zählern können die Bewohner vierteljährliche Verbrauchsinformationen anfordern. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Verbrauchsinformationen bei fernablesbaren Zählern in der Heizperiode nicht mehr nur vierteljährlich, sondern mindestens monatliche bereitgestellt werden. Der letzte Termin ist der 1. Januar 2027. Ab diesem Datum müssen alle Messgeräte mit Fernablesung nachgerüstet und alle noch nicht fernablesbar Zähler müssen ausgetauscht sein. „Als erfahrener Wärmemessdienst sind wir auf die neuen Anforderungen bestens vorbereitet und helfen Interessenten gerne bei der Umsetzung“, sagt Schlanderer. „Als Mitglied der bundesweit tätigen BFW-Gruppe verfügen wir über die Funktechnologie wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler sowie Gateways zur Fernabfrage. Wir stellen Eigentümern sowie Mietern auch die geforderten unterjährigen Verbrauchsinformationen zur Verfügung. Weitere Informationen zur EED hat BFW Gohl auf der Website zusammengestellt. Dort finden Sie auch ein Video mit weiteren Hintergrundinformationen: https://www.bfw-gohl.de/eed BFW Friedrich Gohl GmbH Die Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ist seit 1964 die Kernkompetenz der Firma BFW Friedrich Gohl GmbH. Sie verkaufen, montieren und betreuen moderne Messgeräte und Systeme, die für eine korrekte Heiz- und Betriebskostenabrechnung erforderlich sind. PM: BFW Friedrich Gohl GmbH Weitere Beiträge:Eröffnung des 8. Windkunstfestivals „bewegter wind“Prior1 bietet ab 2023 nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln anSüddeutschlands Wirtschaft wird am Energiemangel scheitern