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Offshore Windparks: BSH veröffentlicht Flächenentwicklungsplan für erhöhtes Ausbauziel von 20 GW bis 2030

PB: Weiterer Ausbau der Offshore-Windenergie / Quelle: Sebastian Fuhrmann, BSH
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Flächenentwicklungsplan 2020 und die Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht.

(WK-intern) – In der Fortschreibung hatten Behörden und die Öffentlichkeit in insgesamt zwei Konsultationsrunden die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen und Stellung zu den Entwürfen zu nehmen.

„Mit der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans zur planerischen Umsetzung des Ziels des Ausbaus der Offshore-Windenergie von 20 GW bis 2030 leistet das BSH einen wichtigen Beitrag für die Energiewende.

Die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans sichert auch für das erhöhte Ausbauziel einen geordneten und aufeinander abgestimmten Ausbau der Windenergie auf See und der zugehörigen Netzanbindungen“ so die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein.

Die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) erfolgen auf Basis des gerade in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie auf See in Höhe von 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Mit der Veröffentlichung des FEP setzt das BSH auch die Aufgaben aus der Bund-Länder-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 erfolgreich und fristgemäß.

Das BSH legt mit dem FEP für die Jahre ab 2026 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Es legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden und legt technische Grundsätze für die Anbindungsleitungen fest. Im Rahmen der durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung wurde ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.

Erstmals legt das BSH auch sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche fest.

In diesen Bereichen sollen innovative Energiegewinnungsformen beispielsweise für die Wasserstoffproduktion ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz erprobt werden.

Bei der Fortschreibung flossen die Stellungnahmen und Äußerungen aus den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen ein. Eine ausführliche Dokumentation der im Fortschreibungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung dieser durch das BSH ist Teil des Flächenentwicklungsplans.

Der Flächenentwicklungsplan 2020 und die Umweltberichte (Nord- und Ostsee) sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Über 1.000 Beschäftigte aus rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

PM: BSH

PB: Weiterer Ausbau der Offshore-Windenergie / Quelle: Sebastian Fuhrmann, BSH








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