Werbung Windenergieanlagen an Land: Bundesnetzagentur startet die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 Behörden-Mitteilungen Solarenergie Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Dezember 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Zwei Gebotstermine am selben Datum (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur startet heute Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018. „“Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist anders als bisher nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich““, sagt „Jochen Homann“, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „“Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.““ In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften den Markträumungspreis. Windenergieanlagen an Land Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 197.313 Kilowatt bezuschlagt werden. Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-1 veröffentlicht. Solaranlagen Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,84 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt es 200 Megawatt. Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-1 veröffentlicht. Jeweils vierte Ausschreibungsrunde Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden. Es handelt sich um die jeweils vierte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen wird erstmalig zum 1. April 2018 durchgeführt. PM: Bundesnetzagentur Windpark / Foto: HB Weitere Beiträge:Förderaktionen für Erneuerbare Energien startenNeue Inneninspektion für Onshore- und Offshore-RotorblätterNRW beleuchtet die zentrale Rolle des Landes bei der Energiewende und der Industrie-Transformation