Werbung




RVR startet zweites Beteiligungsverfahren im Rahmen der 1. Regionalplanänderung – Windenergie

Windkraftausbau soll durch schnellere und einfachere Genehmigungen beschleunigt werden / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der Regionalverband Ruhr (RVR) startet am 27. Oktober ein zweites Beteiligungsverfahren im Rahmen der 1. Regionalplanänderung – Windenergie.

(WK-intern) – Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Behörden, Verbände und andere Institutionen können bis einschließlich 3. Dezember 2025 eine Stellungnahme zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr abgeben.

Bei der ersten Offenlage sind 310 Stellungnahmen eingegangen, die vom RVR als Regionalplanungsbehörde ausgewertet wurden.

Aufgrund einiger vorgebrachter Anregungen war es notwendig, die Planung anzupassen. Insgesamt wurden 42 Änderungen an der Flächenkulisse vorgenommen. Dabei wurden 20 Windenergiebereiche reduziert, 21 entfielen und einer wurde hinzugefügt. Im Planentwurf sind nun 93 Windenergiebereiche im Gesamtumfang von rund 2.257 Hektar festgelegt.

Die zweite Offenlage und der sich anschließende Abwägungsprozess entscheiden darüber, ob und wann die RVR-Verbandsversammlung den Feststellungsbeschluss fassen kann, der das Verfahren abschließt. Angestrebt wird die erste Jahreshälfte 2026.

Sämtliche Unterlagen sowie alle Informationen rund um das Beteiligungsverfahren stehen ab Montag, dem 27. Oktober unter www.regionalplanung.rvr.ruhr bereit.

Regionalplan Ruhr

Alle Informationen zum Regionalplan Ruhr erhalten Sie hier.

PM: Regionalverband Ruhr (RVR)

RVR startet zweites Beteiligungsverfahren im Rahmen der 1. Regionalplanänderung – Windenergie / Foto: HB








Top