Werbung Untersuchung zu Strompreisspitzen während Dunkelflauten Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 21. Oktober 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlichen Untersuchung zu Strompreisspitzen während Dunkelflauten 2024 (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben die außergewöhnlich hohen Preise im Stromgroßhandel während der Dunkelflauten im November und Dezember 2024 eingehend untersucht. Die Ermittlungen haben keine Hinweise für etwaige missbräuchliche Verhaltensweisen erbracht. „Während der Dunkelflauten wurde der steuerbare Kraftwerkspark weitestgehend eingesetzt. Gleichzeitig war die sichere Stromversorgung jederzeit durch Reserven gewährleistet. Anhaltspunkte für Marktmanipulation haben wir bislang nicht festgestellt. Es gibt einzelne Sachverhalte, denen wir noch vertiefend nachgehen. Für zukünftige Dunkelflauten sehen wir weiterhin einen dringenden Bedarf an neuen steuerbaren Kapazitäten und einer viel stärkeren Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Ermittlungen haben keine Hinweise auf eine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten durch eines der fünf größten Stromerzeugungsunternehmen während der beiden Dunkelflauten Ende 2024 ergeben. Die hohen Preise in dieser Zeit waren also nicht das Ergebnis kartellrechtswidrigen Verhaltens. Klar ist aber auch: Überhöhte Preise lassen sich durch funktionierenden Wettbewerb deutlich wirksamer verhindern als durch eine noch so strenge Missbrauchsaufsicht. Deshalb müssen die anstehenden Ausschreibungen für neue steuerbare Kapazitäten unbedingt genutzt werden, um die hohe Marktkonzentration im Stromerzeugungsmarkt zu verringern.“ Auslöser der Ermittlungen waren außergewöhnlich hohe Preise im kurzfristigen Stromgroßhandel. Während sogenannter Dunkelflauten zwischen dem 5. und dem 7. November sowie dem 11. und 12. Dezember stiegen die Preise pro Megawattstunde zeitweise über 300 Euro, in der Spitze über 900 Euro. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag der Preis für eine Megawattstunde hingegen bei rund 79 Euro. Ergebnisse des Bundeskartellamts Das Bundeskartellamt ist für die Prüfung auf mögliche Kartellrechtsverstöße zuständig. Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot soll u.a. verhindern, dass marktbeherrschende Stromerzeugungsunternehmen die Preise bei der Stromerzeugung missbräuchlich in die Höhe treiben. Eine Marktbeherrschung kommt nur bei großen Stromerzeugern überhaupt in Frage. Das Bundeskartellamt hat daher den Einsatz der Kraftwerke der größten fünf Stromerzeuger, d.h. EnBW, LEAG, RWE, Uniper und Vattenfall, vertieft untersucht. Hier wurde zum einen geprüft, ob verfügbar gemeldete Kraftwerke auch eingesetzt wurden. Zum anderen, ob die Kraftwerke, deren Kapazitäten ganz oder teilweise als nicht verfügbar gemeldet wurden tatsächlich nicht verfügbar waren. Denn Kennzeichen einer kartellrechtlich verbotenen Kapazitätszurückhaltung wäre es, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen tatsächlich verfügbare und profitabel einsetzbare Stromerzeugungskapazitäten nicht einsetzt, um den Preis in die Höhe zu treiben. Die erhobenen Kraftwerkseinsatzplanungsdaten für Kraftwerke über 10 Megawatt Leistung zeigen, dass in den betreffenden Zeiträumen fast alle als verfügbar gemeldeten marktlichen Kapazitäten auch Strom erzeugt hatten. Die freie Kapazität der als verfügbar und nicht eingesetzt gemeldeten Erzeugungskapazitäten betrug demnach in Summe über die fünf o.g. großen Erzeuger am 6. November 2024 zwischen 17 und 19 Uhr durchschnittlich ca. 170 Megawatt; am 12. Dezember 2024 zwischen 16-18 Uhr durchschnittlich ca. 410 Megawatt. Bei dieser verbleibenden Restkapazität handelt es sich im Wesentlichen um hochflexible Speicher oder flexiblere Kraftwerke mit besonders hohen Grenzkosten, deren Vermarktung sich daher weniger an Day-Ahead- sondern mehr an Intraday-Preisen orientiert, die teils deutlich niedriger lagen. Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt bei nicht eingesetzten Kraftwerken im Einzelnen überprüft, warum diese Kraftwerke nicht verfügbar waren, z.B. aufgrund von Ausfällen, vorrangiger Wärmeerzeugung oder Regelleistungsvorhaltung. Für den betreffenden Zeitraum ergab sich auf Grundlage dieser Ermittlungen und Analysen kein Hinweis auf eine missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung. Ergebnisse der Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur hat Analysen zur Beurteilung der Versorgungssicherheit und mit Blick auf mögliche Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverbote der REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) durchgeführt. Die Analysen der Erzeugungsdaten zeigen, dass die steuerbaren Kraftwerkskapazitäten in deutlich höherem Maße eingesetzt wurden, als es die unmittelbar nach dem Ereignis veröffentlichten Daten zunächst nahelegten. Die für die allgemeine Stromerzeugung einsetzbaren und als verfügbar gemeldeten Braun- und Steinkohlekraftwerke wurden in den teuren Stunden am 6. November und 12. Dezember 2024 umfassend eingesetzt. Bei Erdgas- und Pumpspeicherkraftwerken standen noch Restkapazitäten zur Verfügung. Der Anteil an marktlich verfügbaren, aber ungenutzten steuerbaren Kraftwerkskapazitäten war somit deutlich geringer als zunächst vermutet. In den teuersten Stunden am 6. November und 12. Dezember 2024, jeweils in der Lieferstunde 17 bis 18 Uhr, standen nach Schätzung der Bundesnetzagentur noch ca. 4,5 Gigawatt bzw. ca. 3,4 Gigawatt an Marktkapazitäten zur Verfügung. Daneben standen noch etwa 12 bis 13 Gigawatt an Reserven und Regelenergie zur Verfügung. Die sichere Stromversorgung war daher zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Auf der Handelsseite hat die Bundesnetzagentur das Gebotsverhalten der Marktteilnehmer mit Blick auf mögliche Marktmanipulationstatbestände der REMIT geprüft. Bisher konnte kein Verstoß festgestellt werden. Es gibt einzelne Sachverhalte, denen die Bundesnetzagentur noch vertiefend nachgeht. Dunkelflauten, wie sie im November und Dezember 2024 auftraten, werden auch in Zukunft vorkommen. Damit langfristig ausreichend Erzeugungskapazitäten für solche Situationen vorgehalten werden, hält die Bundesnetzagentur gesetzgeberische Maßnahmen für den Zubau steuerbarer Kapazitäten weiterhin für dringend geboten. Insgesamt besteht auch ein Bedarf an Flexibilisierung sowohl auf der Nachfrageseite als auch auf Erzeugerseite, wie beispielsweise zur Hebung historisch marktlich nicht genutzter Kapazitäten im Bereich der Biomasse durch eine flexiblere Fahrweise. Hintergrund Preise im kurzfristigen Stromgroßhandel schwanken sowohl untertägig als auch über das Jahr hinweg teils stark. Ursache ist, dass das Stromangebot zu jedem Zeitpunkt exakt der Nachfrage entsprechen muss und beide Größen im Zeitverlauf unabhängig voneinander schwanken. Im November und Dezember 2024 gab es zeitweise aufgrund einer Windflaute und sehr geringer Sonneneinstrahlung ein sehr geringes Angebot von Erneuerbaren Energien. Eine andauernde, sonnenlicht- und windarme Wetterlage wird auch als Dunkelflaute bezeichnet. In solchen Situationen besteht das Stromangebot größtenteils aus teureren, steuerbaren Kraftwerkskapazitäten. Dies kann bei hoher Nachfrage zu höheren Preisen führen. Die beiden Behörden haben für ihre Untersuchungen eine Vielzahl von Daten aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Quellen zur fundamentalen Situation, dem Einsatz und der Verfügbarkeit von Kraftwerken und dem Handelsverhalten erhoben und ausgewertet. Eine Zusammenfassung der Analyseergebnisse ist hier abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/1076630. PM: Bundesnetzagentur PB: Für zukünftige Dunkelflauten sehen wir weiterhin einen dringenden Bedarf an neuen steuerbaren Kapazitäten und einer viel stärkeren Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Weitere Beiträge:enercity baut Nordex-Windpark im Mühlenkreis in NRWDong Energy baut weltgrößten Offshore Windpark Hornsea mit einer Kapazität von 1,2 GigawattRaumfahrtsoftware jetzt für WEA - Rotorblattauslegung mit HyperSizer