Werbung 50 Prozent der deutschen Kommunen könnten finanziellen Nutzen aus der Windenergie ziehen Finanzierungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. November 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels 50 Prozent der deutschen Kommunen könnten über § 6 EEG 2023 finanziell an der Nutzung der Windenergie vor Ort teilhaben (WK-intern) – Fachagentur Wind und Solar veröffentlicht interaktive Karte zur möglichen finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen Wie hoch fallen Zahlungen aus, wenn Windenergieanlagenbetreiber Kommunen finanziell an den Erlösen der Anlagen teilhaben lassen? Orientierung gibt eine neue Online-Karte der Fachagentur Wind und Solar. Sie ist über die Website www.fachagentur-wind-solar.de erreichbar. Finanzielles Teilhabepotenzial über interaktive Karte berechnen Die interaktive Karte bietet Informationen über sämtliche Windenergieanlagen, die in Deutschland betrieben werden oder bisher genehmigt wurden. Sie zeigt, welche Zahlungen an Kommunen im Umkreis der Anlagen möglich sind. Das Online-Tool berücksichtigt freiwillige Zahlungen der Anlagenbetreiber nach Paragraph 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (§ 6 EEG 2023) sowie den seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und 2019 in Brandenburg geltenden Landesgesetzen zur finanziellen Teilhabe. „Nutzende können durch einfache Klicks bundesweit aktuelle Informationen zu Windenergieanlagen und möglichen Zahlungen an Kommunen abrufen“, erläutert Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar. Datengrundlage der interaktiven Karte Die Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten basieren auf Daten des Marktstammdatenregisters. Die Karte nutzt keine Einspeisedaten für die einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Berechnung der finanziellen Teilhabe für jede Anlage pauschal ein Wert von 2.000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet. Erweiterung der interaktiven Karte geplant Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen haben seit Dezember 2023 eigene – verpflichtende – Teilhabegesetze erlassen. Für Sachsen-Anhalt und Bayern liegen Gesetzentwürfe vor. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird bereits die Novellierung der jeweiligen geltenden Landesgesetze diskutiert. Diese Landesregelungen bzw. Änderungen an Gesetzen werden in den nächsten Monaten in die interaktive Karte integriert. Interaktive Karten im Netz Die interaktive Karte auf der Website der Fachagentur Wind und Solar: fachagentur-wind-solar.de Related Links Interaktive Karte Finanzielle Teilhabe Windenergie Kurzprofil: Fachagentur Wind und Solar Die Fachagentur Wind und Solar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitglieder sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Der Verein unterstützt die natur- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland. Er veröffentlicht u.a. Analysen, Informationssammlungen und Gutachten. Weiterhin führt er Diskussions- und Vernetzungstreffen durch. Grundlage der Arbeit sind die klima- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union. Der Verein arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert. PM: Fachagentur Wind und Solar PB: Einblick in die Interaktive Karte Finanzielle Teilhabe Windenergie für Oldenbüttel Abschätzung finanzieller Teilhabe für die Gemeinde Oldenbüttel / SH nach Gesetz § 6 EEG 2023 : circa (nur für 2 von 15 installierten Windanlagen) 29.900 €/Jahr Weitere Beiträge:Die High Tower-Lösungen von Vestas erschließen den chinesischen Windenergiemarkt für weitere Projekt...Siemens Gamesa feiert die „Stärke des Windes“ mit einem 448 MW starken schottischen Offshore-AuftragTÜV SÜD bietet auf der WindEnergy Hamburg Unterstützung für Windenergie-, Photovoltaik- und Hybridan...