Werbung Brandenburg erklärt Bundesgesetz zu Abständen von Windanlagen zur Wohnbebauung für nicht zuständig Finanzierungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Mai 202211. Mai 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Windenergie: Brandenburg lehnt Bundesgesetz zu Abständen ab (WK-intern) – In der kommenden Woche wird der Brandenburger Landtag über pauschale Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern abstimmen. Der entsprechende Gesetzesentwurf aus dem Hause von Infrastrukturminister*in Beermann (CDU) war umstritten. Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin-Brandenburg, erklärt zum gestrigen Beschluss von SPD, CDU und Grüne: „Jahrelang hat die Politik ergebnislos um die Abstände der Windenergie zur Wohnbebauung gerungen. Nun hat die Bundesregierung eine Regelung angekündigt, die diesen Teil der politischen Debatte zur Windenergie beenden kann. Und was tut die Regierungskoalition in Potsdam? Sie lässt sich nicht helfen und düpiert Bundesbauminister*in Geywitz. Brandenburg führt wenige Tage vor dem Bundesgesetz noch schnell eine eigene Abstandsregelung ein, die dem definierten überragenden öffentlichen Interesse der erneuerbaren Energien deutlich entgegensteht.“ Hintergrund: Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz – BbgWEAAabG) Die Landesregierung hatte im November 2021 einen Entwurf des Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetzes vorgelegt. Im Februar 2022 folgte dann die Expertenanhörung und im Mai 2022 will sich der zuständigen Fachausschuss abschließend zum Entwurf beraten. Der BWE LV B BB hatte in seinen Stellungnahmen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Einführung eines 1.000 Meter Pauschalabstandes das Flächenpotenzial für die Windenergie empfindlich einschränkt und nicht die Akzeptanz fördert. Das Repowering von ungefähr einem Drittel der heute über 20 Jahre alten Windenergieanlagen wäre damit nicht mehr möglich. Um seinen eigenen Ausbauzielen und der zukünftigen Versorgungssicherheit der Brandenburger:innen gerecht zu werden, müssten diese Anlagen an anderer Stelle errichtet werden. Deshalb forderte der LV B BB eine ehrliche Diskussion und empfahl – erst Klimaplan, dann Energiestrategie und dann die Anpassung der Flächenpotenziale in Brandenburg. Ende Mai, circa eine Woche nach der Sitzung des Landtages und der möglichen Verabschiedung des Abstandsgesetzes in Brandenburg, wird die Bundesregierung pauschale Mindestabstände zwischen Windenergie und Wohnbebauung untersagen. Die Gesetzesinitiative auf Bundesebene kommt von Bundesbauminister*in Geywitz aus Potsdam. PM: Jan Hinrich Glahr, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Brandenburg erklärt Bundesgesetz zu Abständen von Windanlagen zur Wohnbebauung für nicht zuständig / Foto: HB Weitere Beiträge:Lernen beim Spielen oder spielend lernen: Phoenix Contact stellt Serious Game zur Energiewende vorHanseWerk investiert 1,2 Milliarden Euro im Norden für mehr Versorgungssicherheit und KlimaschutzRepoweringprojekt im Windpark Wörbzig gestartet