Werbung EEG-Novelle 2022 droht Kleinwasserkraft in Deutschland zu zerstören Bioenergie Dezentrale Energien Mitteilungen Ökologie Technik Veranstaltungen 13. April 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 (EEG-Osterpaket) bedeutet das „Aus“ für die kleine Wasserkraft. (WK-intern) – Anlagen unter 500 kW installierter Leistung droht die Abschaffung: Die bislang garantierte Vergütung nach dem EEG soll „aus ökologischen Gründen“ für alle Anlagen unter 500 kW ersatzlos entfallen. Damit wird das Ende der Kleinwasserkraft in Deutschland eingeleitet. Über 6.500 Kleinwasserkraftanlagen mit unter 500 kW installierter Leistung gibt es an deutschen Flüssen, zumeist in Mittelgebirgen. Sie leisten aktuell einen Beitrag von ca. 2,88 Milliarden kWh an Stromerzeugung pro Jahr – und versorgen so rund 1 Million Haushalte in Deutschland mit regenerativem Strom. Genehmigungen sowie der Betrieb von Wasserkraftanlagen sind zudem an strenge ökologische Standards gekoppelt und stehen so bereits schon jetzt im Fokus der Anlagenbetreiber. Dennoch gehören sie zu den Verlierern des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das ab Januar 2023 in Kraft treten soll. Die bislang garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll „aus ökologischen Gründen“ für alle Anlagen unter 500 kW ersatzlos entfallen, wenn diese ertüchtig (also z.B. mit neuen Turbinen ausgestattet) werden. Die Errichtung neuer Anlagen, z.B. an bestehenden Wehranlagen, ist komplett ausgeschlossen. Bestehende Ausbaupotentiale bleiben so unberücksichtigt, obwohl neue Wasserkraftwerke einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und der Versorgungssicherheit leisten könnten. Bestehende kleine Anlagen stehen dann vor dem Problem, dass sie in die variable Vergütung rutschen und die für einen sicheren Betrieb notwendigen Einnahmen wegfallen. Besonders kleine Anlagen könnten dann schnell unter Druck geraten: Banken gewähren den Kraftwerken weniger oder keine Kredite, wodurch gewässerökologische Verbesserungen noch schwerer zu finanzieren sind. Zudem kann die Wasserbehörde neuerdings sofortige Stilllegungen von Anlagen durchführen, was weitere finanzielle Unsicherheit mit sich bringt und die Anlagenbetreiber folglich zur Betriebsaufgabe zwingt. Bereits heute werden deswegen Planungen für neue Wasserkraftanlagen auf Eis gelegt. Dabei ist Wasserkraft eine regenerative, nachhaltige und emissionsfreie Energie mit einer über viele hunderte Jahre währenden Tradition, die auch nachts und bei Windstille planbar und zuverlässig Energie erzeugt. Sie ist langlebig, dezentral, flexibel regelbar und wirkt netzstabilisierend. In der Bevölkerung erfährt Sie von allen Arten der Erneuerbaren Energien die höchste Akzeptanz. Um die Bedeutung der EEG-Novelle für die Kleinwasserkraft zu erläutern, laden wir herzlich ein zur digitalen Pressekonferenz des Wasserkraftverbands Mitteldeutschland: Wann? Donnerstag, 14. April 2022, 10:00 bis 11:00 Uhr Wo? Online per Livestream: https://www.youtube.com/watch?v=4GnGvaH0rBw Wie? Interaktives Format: Medienvertreter können per Chat Ihre Fragen an Wasserkraft-Experten stellen – Instruktionen direkt zu Beginn des Streams Ein ausführliches Positionspapier zum EEG Osterpaket wird rechtzeitig vor der Pressekonferenz zur Verfügung gestellt. PM: Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V. Weitere Beiträge:Jahresausblick 2025: Molekülwende und Stromwende gehören zusammenBDEW: Übertragung von Planungskompetenzen auf die Bundesnetzagentur richtiger SchrittNeues Kooperationspartnerportal für Erneuerbare Energien und (kalte) Nahwärmenetze