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EUGH: Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht mehr ausstellen


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschied kürzlich, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen.

(WK-intern) – Die Richter am EUGH begründen die Entscheidung damit, dass es „keine hinreichende Gewähr für (die) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gäbe.

Anders als in anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland gegenüber den Staatsanwälten eine Weisungsbefugnis durch Justizminister.

Zum Weiterlesen:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

Die Neue Richtervereinigung fordert umgehend eine Reform der Justizstrukturen in Deutschland:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/neue-richtervereinigung-fordert-reform-der-justizstrukturen-in-deutschland

PM: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik








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