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Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden


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(WK-news)Es gibt eine Reihe an Gründen, warum immer mehr Hausbesitzer auf die Nutzung erneuerbarer Energien in den eigenen Wohnungen und Gebäuden umsteigen – von hohen Zuschüssen vom Staat bis hin zu einem umweltfreundlichen Fußabdruck. So entscheiden sich immer mehr Hauseigentümer für diesen Schritt und setzen zum Beispiel auf Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen oder innovative Heizungssysteme. Doch auch verpflichtende Anpassungen müssen beim Neubau berücksichtigt werden, denn seit 2020 regelt ein neues Gesetz genau, welche Mindestanforderungen der Staat an die Bauherren hat. Hierzu gibt es auch viele nützliche Informationen in dem von Haufe herausgegebenen Werk “Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden”.

Was ist das neue Gebäudeenergiegesetz?

Am 1. November 2020 ist das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, dessen Hauptaufgabe darin besteht das Energiesparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen. So wurden gleich drei Gesetze zusammengeführt und vereinfacht:

  • das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

  • die Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Mit dem neuen GEG verpflichtet der Staat neue Bauherren dazu, sich für mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zu entscheiden. Dazu gehören zum Beispiel Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Wärmepumpen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Der Wärme- und Kältebedarf in einem Neubau muss dabei zu einem Mindestsatz von 15 Prozent durch erneuerbare Energien versorgt sein.

Das GEG umfasst allerdings nicht nur Neubauten, sondern richtet sich auch an umfassende Renovierungen von Gebäuden: So werden die Inhaber dazu verpflichtet eine Energieberatung durchführen zu lassen. Hierbei haben die Eigentümer allerdings eine freie Wahl des Beraters, solange dieser über entsprechende Qualifikationen verfügt und die Beratung unentgeltlich durchführt.

Welche Nachrüstungspflichten für bestehende Gebäude gibt es?

Bereits vor der Einführung des GEG gab es hohe Anforderungen bei Modernisierung von alten Gebäuden, sodass sich diese mit dem neuen Gesetz nicht verändert haben. So ist es zum Beispiel verboten weiterhin Heizkessel zu nutzen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden und gasförmige oder flüssige Brennstoffe verwenden. Anlagen die zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Stichdatum eingebaut wurden, dürfen maximal bis zu 30 Jahre nach dem Einbau eingesetzt und müssen entsprechend rechtzeitig ausgetauscht werden – das gilt allerdings nur für Konstanttemperaturheizkessel und nicht für Niedersttemperaturheizkessel, die einen hohen Wirkungsgrad besitzen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber eine Wärmedämmung des obersten nicht begehbaren sowie des obersten begehbaren Stockwerks vor: Die Qualität dieser Dämmung muss mindestens 0,24 Watt/(m² x K) entsprechen und sich an den vorhandenen Normen orientieren.

Wie kann erneuerbare Energie effizient eingesetzt werden?

Gerade für Privatpersonen ist der Wechsel von alten Heizungssystemen hin zu modernen und energieeffizienten Modellen nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern lohnt sich auch aus finanziellen Gründen: Schließlich sind moderne Systeme wesentlich effizienter und können die Heizkosten langfristig senken. Hinzu kommen hohe Zuschüsse vom Staat – wird zum Beispiel eine Ölheizung aus dem letzten Jahrhundert ausgetauscht, so können die Eigentümer auf einen Förderungssatz von bis zu 45 Prozent hoffen, wenn eine moderne Anlage für den Einbau gewählt wird.

Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass eine möglichst hohe Effizienz bei der Wahl der Systeme vorhanden ist. Heutzutage unterschreiten die Null- und Niedrigenergie-Neubauten mit ausgeklügelten Ideen häufig die gesetzlichen Ansprüche und können langfristig viel Geld sparen. Hier die gängigsten Energiespar-Ideen für private Bauherren:

  • moderner Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad

  • hochwertige Isolierglasfenster und Außenwandisolierungen

  • technisch ausgereifte Thermostatventile für genaue Zieltemperatur

  • Energiesparlampen oder LED-Lampen mit niedrigem Energieverbrauch

Darüber hinaus lohnt sich die Wahl von energieeffizienten Waschmaschinen, Trocknern, Kühl- und Gefrierschränken und ähnlichen elektronischen Geräten. Gerade bei langfristiger Nutzung ist der Kauf eines Geräts mit Energieeffizienzklasse A++ eine sinnvolle Möglichkeit zur Energieeinsparung.

Foto: von RachelW1 auf Pixabay








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