Werbung Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 22. Juli 201922. Juli 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage von Next Kraftwerke entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. (WK-intern) – Damit lebt voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf. Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke: „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat. Daher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Denn das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.“ Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke, gegen das Mischpreisverfahren geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung erzielt. Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt. PM: Next Kraftwerke Weitere Beiträge:Offizielle Inbetriebnahme der größten Photovoltaik-Dachanlage Europas in Győr bei AudiNeue Photovoltaikanlage: Ardex investiert in nachhaltige StromerzeugungBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verlängert die Treuhandverwaltung über die Rosneft ...