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Neugründung: FGW-Fachausschuss für Betriebsdaten & Standortertrag von Windanlagen

Bis zu 1500 Windräder sollten bis 2021 in Bayern neu errichtet werden / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der neue Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag soll in Zukunft die TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ betreuen und weiterentwickeln.

(WK-intern) – Zur Auftaktveranstaltung des Fachausschusses Mitte April wurde die Struktur und Ausrichtung des neuen FGW-Gremiums festgelegt.

Die Mitglieder des Fachausschusses wählten Peter Spengemann von wpd windmanager zum Obmann.

Unter den Mitgliedern des Fachausschusses sind Hersteller, Betreiber und Gutachter vertreten, die zusammen die TR 10 betreuen und das Verfahren kontinuierlich weiterentwickeln sollen. Die fachliche und inhaltliche Arbeit wird dabei in zwei Arbeitskreisen geleistet, welche durch Martin Strack (Deutsche Windguard) und Helge Schnehle (Vestas) geleitet werden.

Die TR 10 spezifiziert die im EEG festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Ein solches Verfahren wurde nun erstmals in einer Richtlinie festgehalten und bildet den Stand der Technik ab.

Die deutsche Fassung der TR 10 Revision 0 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und soll im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden.

PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien

Neugründung: FGW-Fachausschuss für Betriebsdaten & Standortertrag von Windanlagen / Foto: HB








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