TR 10: Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme von Windenergie-Anlagen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Januar 2024 Werbung Die FGW e.V. / Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien / spezifiziert die im EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 festgelegte Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. (WK-intern) - Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 20.12.2023 die Revision 3 der TR 10 verabschiedet. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Technische Richtlinie der FGW stellt die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte. Die bedeutendste Änderung durch
Neugründung: FGW-Fachausschuss für Betriebsdaten & Standortertrag von Windanlagen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Mai 2018 Werbung Der neue Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag soll in Zukunft die TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ betreuen und weiterentwickeln. (WK-intern) - Zur Auftaktveranstaltung des Fachausschusses Mitte April wurde die Struktur und Ausrichtung des neuen FGW-Gremiums festgelegt. Die Mitglieder des Fachausschusses wählten Peter Spengemann von wpd windmanager zum Obmann. Unter den Mitgliedern des Fachausschusses sind Hersteller, Betreiber und Gutachter vertreten, die zusammen die TR 10 betreuen und das Verfahren kontinuierlich weiterentwickeln sollen. Die fachliche und inhaltliche Arbeit wird dabei in zwei Arbeitskreisen geleistet, welche durch Martin Strack (Deutsche Windguard) und Helge Schnehle (Vestas) geleitet werden. Die TR 10 spezifiziert die im EEG festgelegte Überprüfung
Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. September 2017 Werbung FGW-Projekt Standortertrag – Neue Richtlinie Anfang 2018 (WK-intern) - Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase. Für diese Projekte gilt das einstufige Referenzertragsverfahren und damit auch die neue Definition des Standortertrages, welcher nach fünf, zehn und 15 Jahren überprüft werden soll. Im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes Standortertrag arbeitet die FGW an einer Richtlinie, auf deren Grundlage die Überprüfung des Standortertrags durchgeführt werden kann. Die Veröffentlichung der neuen TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ ist für Anfang des nächsten Jahres geplant. Grundlegende Teile der Richtlinie wie die Anforderungen zur Datenvorhaltung und die Kategorisierung der