Werbung Fallstricke in Garantiebedingungen: Trina Solar erneut abgemahnt Solarenergie Verbraucherberatung 2. Januar 2016 Solarzellen / Foto: HB Eine Garantie, die Kunden im Schadensfall auf hohen Kosten sitzen lässt, ist nicht viel wert. (WK-news) – Zum zweiten Mal hat die Verbraucherzentrale NRW deshalb erfolgreich die Firma Trina Solar abgemahnt. Der Hersteller, der seine Photovoltaik-Anlagen derzeit auch über die Einzelhandelskette Tchibo vertreibt, hatte die Übernahme wesentlicher Kosten der Garantieabwicklung ausgeschlossen. Das würde zum Beispiel bedeuten: Wäre ein Solarmodul defekt, würde zwar kostenloser Ersatz gestellt oder das betroffene Teil repariert. Doch für die aufwändige und deswegen teure Demontage der defekten Produkte und die Installation der neuen müsste der Kunde selbst aufkommen. Das ist unzulässig, wie das Oberlandesgericht Bamberg (Az: 3 U 60/13) und das Landgericht München (Az: 12 O 18913/11) in vergleichbaren Verfahren entschieden haben. Solche Klauseln sind deshalb unwirksam – auch in bestehenden Verträgen. Trina Solar hat sich zur Unterlassung verpflichtet. „In den Garantiebedingungen verstecken sich oft Regelungen, die im Ernstfall große Probleme machen können“, sagt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Er rät deshalb dazu, die wichtigsten Aspekte wie die Übernahme der Abwicklungskosten und Schadensmeldefristen vor dem Kauf zu klären und beim Vergleich mehrerer Angebote in die Entscheidung einzubeziehen. „Gerade bei Photovoltaikanlagen, bei denen ja die ganze Anschaffung auf langfristige Wirtschaftlichkeit abzielt, können unzureichende Garantien schnell einen Strich durch die Rechnung machen“, sagt Schneidewindt. Das gelte auch für Batteriespeicher, die zunehmend im Verbund mit Solaranlagen betrieben werden. Diese seien technisch komplex und durch das häufige Laden und Entladen stark beansprucht. „Ein fehlerfreier Betrieb dieser Speicher über Jahre hinweg ist derzeit noch eine große Herausforderung für viele Hersteller“, erklärt Schneidewindt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass die Garantie zum Tragen kommt, ist deshalb gar nicht so klein.“ Da Speicher zudem aus unterschiedlichen Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzt sind, gelten oft auch unterschiedliche Garantien für die Teile. Worauf Käufer von Photovoltaikanlagen in den Vertragsbedingungen noch achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/solarstrom. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Weitere Beiträge:Thüga Erneuerbare Energien (THEE) erweitert Portfolio um SolarenergieWirsol hat die Rechte an zwei subventionsfreien Solarkraftwerke im Vereinigten Königreich erworbenBioEnergy Decentral: Weltweiter Treffpunkt für dezentrale Energieversorgung/Fachprogramm