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IHK informiert Unternehmen über neue Energieeinsparverordnung

Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) in Kraft.

(WK-intern) – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert Unternehmen über die Neuerungen der Verordnung und ihre Auswirkungen in der Veranstaltung

„EnEV 2014 – Die neue Energieeinsparverordnung.“

Datum: Dienstag, 6. Mai 2014
Zeit: 14:00 bis 17:00 Uhr
Ort: IHK Cottbus
Goethestraße 1
03046 Cottbus

Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten werden in der Energiesparverordnung nochmals deutlich verschärft. Der Nachweis erfolgt über den Energieausweis, der immer vorliegen muss, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Anmeldungen sind bis zum 2. Mai möglich bei Susanne Wuttge, IHK Cottbus, unter Telefon 0355 365-1502, per E-Mail an wuttge@cottbus.ihk.de oder online unter  www.cottbus.ihk.de, Dokument 13467531.








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