Werbung Landesregierung will einheitliches Wasserabgabegesetz schaffen Behörden-Mitteilungen Schleswig-Holstein Verbraucherberatung 16. August 2013 Mehr als 30 Meter tief ist die Gülle in den ländlichen Böden. Die meisten Hausbrunnen sind großflächig zur Trinkwasserentnahme verboten / Foto: HB (WK-intern) – Umweltminister Habeck „So kann Schutz des Grundwasser aufrechterhalten werden“ KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung will ein einheitliches Wasserabgabengesetz auf den Weg bringen. Durch den Systemwechsel werden die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabegesetzes abgelöst. Der Gesetzentwurf geht nun in die Anhörung, wird nach Auswertung von Stellungnahmen erneut beraten, bevor er in den Landtag eingebracht wird. Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen sollen an das geltende Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) und an das Europarecht angepasst werden. Außerdem wird die Höhe der Abgabesätze dem Entwurf zufolge moderat angepasst. Dies stellt im Wesentlichen eine Inflationsangleichung dar. „Damit stellen wir sicher, dass der Schutz des Grundwasser aufrecht erhalten werden kann“, sagte Umweltminister Robert Habeck heute (15. August 2013). 70 Prozent der erwarteten Einnahmen von etwa 8 Millionen Euro pro Jahr ab 2015 sind zweckgebunden für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. 2014 ist wegen des Systemwechsels zunächst mit 0,6 Millionen. Euro Mehreinnahmen zu rechnen. Aus der Abgabe wird der Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein finanziert. Dazu gehören unter anderem Untersuchungsprogramme zur Überprüfung und Sicherstellung der Qualität des Wassers, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, die Beratung der Landwirtschaft für gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen, Programme zur Reduzierung von wasserschädlichen Nährstoffeinträgen sowie Personalkosten für diese Bereiche. Dem Entwurf zufolge soll für den Bereich der öffentlichen Wasserversorgung die Abgabe für die Entnahme von Grundwasser von 11 Cent auf 12 Cent angehoben werden. Diese Abgabe wird – wie bisher – zunächst vom Wasserversorger gezahlt, der dies im Rahmen der Kalkulation seiner Wasserpreise gegenüber dem Endverbraucher berücksichtigen wird. Für einen 4-Personen-Haushalt könnte dies zu einer Erhöhung der Wasserrechnung um ungefähr 1,80 Euro im Jahr führen. Für die Weiterleitung von Trinkwasser an Gewerbebetriebe als Endverbraucher soll der Abgabesatz auf 8 Cent (vorher: 5 Cent) steigen (bei Entnahme von mehr als 1500 m³ Wasser im Veranlagungszeitraum). PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein WK: So wie es aussieht wird das Wasser für die Verbraucher teurer, konkrete Maßnahmen gegen die Verunreinigung scheint es nicht zu geben, hier wird die Landwirtschaft nicht in die Pflicht genommen. Weitere Beiträge:UNITI sieht Versorgungssicherheit durch Tanktourismus in GefahrKaum Entlastung für Strom- und GaskundenSchleswig-Holstein versorgt sich zu 170% durch Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien