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E.ON-Aufsichtsrat bereitet Weg für Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE)


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In den Ausschüssen des Aufsichtsrats wurden die Pläne weiter konkretisiert, der E.ON-Hauptversammlung 2012 die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) vorzuschlagen. Im März soll hierüber abschließend der Aufsichtsrat entscheiden. Zur Vorbereitung dieser Entscheidungen sind in den letzten Wochen bereits intensive vorbereitende Gespräche mit Vertretern von Arbeitnehmern und Gewerkschaften geführt worden.

Nach einem Umwandlungsbeschluss in der Hauptversammlung am 3. Mai dieses Jahres würde der Vorstand Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung der SE mit einem Gremium europäischer Arbeitnehmervertreter aufnehmen. Hierbei stehen insbesondere Fragen zur Weiterentwicklung der in Deutschland bewährten Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Vordergrund. Dabei ist unstrittig, dass sich an der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat von E.ON nichts ändern wird. Die SE-Umwandlung wird erst nach dem Ende dieser Verhandlungen voraussichtlich Ende dieses Jahres wirksam.

In der bevorstehenden E.ON-Hauptversammlung werden im ersten Schritt die Anteilseignervertreter des neuen SE-Aufsichtsrats gewählt. Nach Abschluss der Verhandlungen mit der Mitbestimmung und Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister wird dieser SE-Aufsichtsrat um den Jahreswechsel 2012/2013 schnellstmöglich um die deutschen und ausländischen Vertreter von Mitarbeitern und Gewerkschaften ergänzt. Dieser neue SE-Aufsichtsrat ist aber bis zur Ergänzung um die neuen Vertreter der Mitbestimmung im Gründungsjahr ausschließlich für die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Umwandlung zuständig. Der heutige, mitbestimmte Aufsichtsrat der E.ON AG bleibt während der gesamten Vorbereitungsphase für alle laufenden Geschäfte des Konzerns allein verantwortlich.
Nach der heutigen Präsidiumssitzung des Aufsichtsrats erklärte Werner Wenning, Vorsitzender des E.ON-Aufsichtsrats: „Es ist gut, dass dieser weitreichende Schritt schon sehr frühzeitig und vor dem im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt konstruktiv mit meinem Stellvertreter Erhard Ott und dem Vorsitzenden des Europabetriebsrates der E.ON, Eberhard Schomburg, vorgeklärt werden konnte. Dies wird die im Mai beginnenden offiziellen Verhandlungen erleichtern und beschleunigen. Es gibt keinen Zweifel, dass bei E.ON auch in der Rechtsform der SE die Mitbestimmung gut funktionieren wird. Auch auf dem mehrmonatigen Weg dahin werden Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam abstimmen und begleiten.“

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

PM: E.ON








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