Werbung Abfallbewertung nach neuem Gefahrstoffrecht: IHK-Netzwerk hat Antworten Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 19. Mai 2015 Abfallerzeugenden Unternehmen steht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus beratend zur Seite. (WK-intern) – Demnächst informiert sie, wie Unternehmen gefährliche Abfälle nach dem Gefahrstoffrecht bewerten und entsprechende Betriebsanweisungen erstellen können im „Treffpunkt: Abfallerzeugernetzwerk für Brandenburg“. Datum: Montag, 1. Juni 2015 Zeit: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ort: IHK Cottbus Goethestraße 1 03046 Cottbus Teilnehmer können mit Dr. Norbert Graf von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ins Gespräch kommen. Graf erläutert in einem Vortrag, was sich im Umgang mit gefährlichen Abfällen durch die Neuerungen in der Gefahrstoffverordnung/CLP–Verordnung ändert. Zudem erklärt er, wie man prüft, ob der Abfall als Gefahrstoff einzustufen ist, was bei der Sammlung und Lagerung dieser Stoffe zu beachten ist und leitet das Erstellen von Betriebsanweisungen praxisnah an. Das von der IHK Cottbus koordinierte regionale Netzwerk lädt Unternehmensvertreter ein, sich über alle Aspekte der Entsorgung in regelmäßigen Treffen auszutauschen. PM: Industrie- und Handelskammer Cottbus Weitere Beiträge:Energysystems in Transition an der Europa-Universität FlensburgEU-Kommission bremst jetzt auch die Einfuhr von E-Autos ausStrompreise: Haushalte müssen 2015 bis zu 19% mehr für Stromtransport zahlen