Werbung OVG Schleswig verhandelt über Windenergie-Eignungsflächen Windenergie Windparks 20. Januar 2015 Verspargelung der Landschaft / Foto: HB Am Dienstag, den 20. Januar 2015, um 10 Uhr in Saal 6 im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig wird der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts über mehrere Rechtsstreitigkeiten, die die Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung betreffen, mündlich verhandeln. Gegenstand der Verfahren sind die Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III. Ziel der Planung ist es, die Windenergienutzung auf bestimmten, genau abgegrenzten Flächen, zu konzentrieren. Damit soll einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegengewirkt werden. Gegen die Planung wehren sich insbesondere Eigentümer und Betreiber von Windkraftanlagen, die auch in anderen Bereichen Windkraftanlagen errichten möchten. Es wenden sich aber auch Grundstückseigentümer und eine Gemeinde gegen die Ausweisung von Eignungsflächen, weil sie Beeinträchtigungen durch die Entstehung von Windparks in ihrer Nähe befürchten. PM: OVG Schleswig Weitere Beiträge:RWE hat ihre Ziele für das Geschäftsjahr 2021 übertroffenFugro untersucht geophysikalisch den Meeresgrund für die Entwicklung von bis zu 3,1 GW-Windparks auf...BNetzA veröffentlicht Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Onshore-Windenergie