Werbung SPD-Fraktion stellt Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Thüringen 12. Februar 201312. Februar 2013 Uwe Höhn (WK-news) – Höhn: „Auch hier wollen wir Thüringen zum Vorreiter machen“ Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat gemeinsam mit Wirtschaftsminister Matthias Machnig den Entwurf für ein „Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ (ThEEWärmeG) vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung zu erhöhen und die Energieeffizienz in den Gebäuden zu steigern. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche innovative Elemente und soll einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute gemeinsam mit Wirtschaftsminister Matthias Machnig den Entwurf für ein „Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ (ThEEWärmeG) vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung zu erhöhen und die Energieeffizienz in den Gebäuden zu steigern. Das Gesetz soll zudem einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, bis zum Jahr 2050 – wie in der Energie- und Klimastrategie Thüringen 2015 formuliert – einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. SPD-Fraktionschef Uwe Höhn bezeichnete das Vorhaben als „wichtigen Baustein der Energiewende im Freistaat“. Bei der Energiewende dürfe es nicht nur um die Erzeugung Erneuerbarer Energien gehen, sondern auch um Energieeffizienz und darum, dass Erneuerbare Energien konventionelle Energieträger auch tatsächlich ersetzen. Höhn: „Auch hier wollen wir Thüringen zum Vorreiter machen.“ „Wenn Thüringen seine energiepolitischen Ziele erreichen will, brauchen wir einen Fahrplan mit klaren Regeln“, sagte Machnig. „Der Wärmesektor spielt eine Schlüsselrolle für die Energiewende und für den Klimaschutz.“ So liegt in Thüringen der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung zum Beispiel für Heizung und warmes Wasser derzeit gerade einmal bei 12 Prozent. Frank Weber, der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erinnerte daran, dass auf den Wärmebedarf von Gebäuden aber 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen. Webers Schlussfolgerung: „Wer die Energiewende plant, muss die Gebäudeenergie mitdenken“. Das Wärmegesetz besteht aus drei Säulen, die für den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung und für die Stärkung der Energieeffizienz in den Gebäuden sorgen. Diese Maßnahmen reichen von der Unterstützung lokaler Initiativen über den Umbau der Wärmenetze bis zu konkreten Maßnahmen für öffentliche Gebäude und Gebäudeeigentümer, um die Nutzung der Erneuerbaren Energien zu erhöhen. „Nur mit konkreten Maßnahmen ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich zu schaffen“, betonte Höhn. Und Machnig ergänzte: „Die Energiewende darf nicht nur eine Stromwende sein. Wer ein solches Gesetz boykottiert, der boykottiert die Energiewende.“ Auf folgenden drei Säulen steht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: 1. Förderung von effizienten, lokalen Wärmeversorgungskonzepten: – Kommunale Wärmekonzepte: Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen für Wärmekonzepte verbessern, die für ganze Kommunen oder Quartiere gelten. Sowohl die Europäische Union wie auch die Bundesregierung sehen solche Konzepte als wichtiges Instrument der Energiewende, da die Kosten gesenkt werden. – Datenerhebung: Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen mit über 10.000 Einwohnern verpflichtet sind, Daten über Wärmebedarf, die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen zu ermitteln. – Stärkung lokaler Akteure: Initiativen von Kommunen, Betrieben und Bürgern werden unterstützt. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) bietet entsprechende Beratungen an. 2. Umbau der netzgebundenen Wärmeversorgung: Umbau Wärmenetze: Die Europäische Kommission hat sich dafür ausgesprochen, Fernwärmenetze vorrangig zu fördern. Sie bieten gute Voraussetzungen für Kraft-Wärme-Kopplung, Energiespeicherung und für die Integration der Erneuerbaren Energien. Die Thüringer Wärmenetze machen 25 Prozent der Wärmeversorgung aus. Das Gesetz wird ihren Umbau steuern. – Anteil Erneuerbarer Energien steigern: Das Gesetz forciert den Anstieg der Erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 25 Prozent an der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2020 und auf 55 Prozent bis 2030. – Kommunale Duldungspflicht: Das Gesetz fördert den Aufbau von Wärmenetzen, die den energetischen Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Kommunen haben den Aufbau neuer Wärmenetze in ihrer Gemeinde zu dulden. Kommunen können dies selbst in die Hand nehmen. – Anschluss- und Benutzungsgebote: Diesem unterliegen nur Wärmenetze, die unter anderem die energetischen Anforderungen des Gesetzes einhalten, und bei denen die Gemeinden ausreichenden Einfluss auf die Wärmenetzbetreiber nehmen können. 3. Förderung und Durchsetzung von Maßnahmen an Gebäuden: Erhöhung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien: Die dritte, zentrale Säule des Gesetzes definiert Maßnahmen, die den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung und die Energieeffizienz der einzelnen Gebäude erhöhen. – Sanierungsfahrplan für Gebäude: Für jedes öffentliche Gebäude, das vor dem 18. August 2008 gebaut wurde, ist bis Ende 2017 ein Sanierungsfahrplan aufzustellen (Vorbildfunktion). Das Land fördert zudem Gebäudeeigentümer, die freiwillig einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. – Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien bei Wohngebäuden: Eigentümer bestehender Wohngebäude und von nicht-bundeseigenen Gebäuden sind verpflichtet, bis 1. Januar 2025 den Wärmeenergiebedarf zu einem bestimmten Anteil aus Erneuerbaren Energien zu decken (z.B. 10 Prozent bei Solarthermie oder 50 Prozent bei Biomasse oder aus einer zu mind. 20 Prozent mit Biogas betriebenen KWK-Anlage). Hierfür wird eine Reihe von Übergangs- und Ausnahmeregelungen vorgeschlagen. – Machbarkeitsuntersuchung für Nichtwohngebäude: Auf die Einbeziehung von privaten Nichtwohngebäuden in die Nutzungspflicht wurde verzichtet. Hierzu gibt es noch keine ausreichende Datengrundlage. Daher sollen Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit über 1000 Quadratmeter Nutzfläche bis Ende 2017 zumindest die Wirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen untersuchen lassen. PM: SPD Möchten Sie Ihr Unternehmen den Besuchern und Interessenten im Windkraft-Journal noch näher bringen? Dann tragen Sie Ihre Firma gerne hier ein. Weitere Beiträge:EEG-Entwurf bedarf an vielen Stellen NachbesserungAusschußsitzung zum EEG2.0 im Bundesrat, sieben Redner haben sich angekündigtEinladung zur Reise ins Innere der Erde!