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BAFA fördert Wärme- und Kältenetze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Bildhauer Wolfgang Hätscher-Rosenbauer mit Präsident Dr. Arnold Wallraff © BAFA
Bildhauer Wolfgang Hätscher-Rosenbauer mit Präsident Dr. Arnold Wallraff
© BAFA

(WK-intern) – Merkblatt für Wärme- und Kältenetze aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Wärme- und Kältenetze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Als Orientierungshilfe für Antragsteller gibt das BAFA ein Merkblatt zu den Zuschlagvoraussetzungen heraus.

Das Merkblatt wurde kürzlich aktualisiert und wird jetzt mit Stand 05.02.2013 veröffentlicht.
Die wesentlichen Änderungen umfassen die Projektbeschreibung sowie die Berechnung der ansatzfähigen Investitionskosten.

Projektbeschreibung
Der Begriff des Projektes i. S. d. § 7a Abs. 1 Satz 3 KWKG bestimmt sich anhand einer natürlichen Betrachtungsweise.
Ein Projekt beginnt zeitlich mit dem „ersten Spatenstich“ und endet mit der Inbetriebnahme nach § 6a Abs. 2 Satz 3 KWKG.
Wichtige Kriterien für die Definition eines Projektes sind die räumliche sowie die zeitliche Abgrenzung.
Die räumliche Abgrenzung kann beispielsweise anhand von Stadtteilen, Bezirken oder regional zusammengehörigen Versorgungsgebieten vorgenommen werden.
Die zeitliche Abgrenzung gibt die Zusammenfassung aller Trassenteile vor, die vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres erstmals in Betrieb genommen wurden.
Werden Hausanschlussleitungen gemeinsam mit einer Verteilleitung innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen, so bilden sie ein gemeinsames Projekt.

Die Projektbeschreibung sollte daher zukünftig folgende Angaben enthalten bzw. Fragen beantworten:
→→ Name des Versorgungsgebietes / Projektname (regionale Abgrenzung),
→→ Angaben zu den Leitungslängen, den Rohrdimensionen (DN-Werten) und der KW(K)K-Anlage(n),
→→ Anzahl der angeschlossenen Kunden / Objekte,
→→ Zeitpunkt erster und letzter Kundenanschluss (tatsächlicher Beginn der Wärme-/Kältelieferung),
→→ Zeitpunkt der Inbetriebnahme (von – bis) des dem Antrag zugrundeliegenden Projektes.
→→ Wird das Netz weiter ausgebaut und wann wird (voraussichtlich) damit begonnen?
→→ Gibt es räumlich angrenzende Projekte, für die zeitlich parallel Anträge gestellt werden und wie grenzt sich dieses Projekt gegenüber den anderen Projekten ab?
→→ Wurden für diese Versorgungsgebiete bereits Zulassungsanträge nach dem KWKG erstellt?

Lesen Sie das ganze Merkblatt








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