Werbung 1000 Meter Mindestabstand: Brandenburg beschließt neues Windenergieanlagenabstandsgesetz Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Mai 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Windenergie: Standortfaktor grüner Strom – Brandenburg hat es in der Hand (WK-intern) – Der brandenburgische Landtag hat heute das Windenergieanlagenabstandsgesetz beschlossen und damit den Weg für pauschale Abstände von 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Windenergie freigemacht. Gleichzeitig soll durch den Entschließungsantrag der Regierungskoalition von SPD, CDU und Grüne der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden. Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg, erklärt zur heutigen Debatte: „Der Entschließungsantrag ist ein gutes Signal und zeugt von großem Vertrauen in die Windenergie. Der Ausbau der Windenergie in den nächsten acht Jahren wird von 10,5 GW auf 11,5 GW erhöht. Das ist gut für das Klima, die Versorgungssicherheit und für Brandenburg. Denn die Verfügbarkeit von grünem Strom ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor für Industrieansiedlungen. Der Antrag zeigt auch, dass wir für die Energieerzeugung auch Flächen benötigen. Die problematische Planungs- und Genehmigungssituation von Windenergieanlagen in Deutschland ist allseits bekannt. Brandenburg hat es mit der Energiestrategie 2040, dem Klimaplan und der Neuaufstellung aller fünf Regionalpläne in der Hand, dem Ausbau der Windenergie wieder den nötigen Schwung zu geben. Die Windenergie kann besonders in der derzeitigen Energiepreiskrise einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Strompreise leisten und damit auch zur Entlastung der Verbraucher beitragen. Das Ziel muss jetzt lauten, gemeinsam schnellstmöglich den Zubau zu beschleunigen. Nur so können die Versorgungssicherheit und die energetische Unabhängigkeit Deutschlands auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen gesichert werden. Die Branche steht bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen.“ Zur Einführung pauschaler Mindestabstände erklärt Glahr weiter: „In den vergangenen Wochen wurde meist recht emotional über pauschale Abstände gestritten. Dabei blieb die Sachlichkeit manchmal auf der Strecke. Schnell stand die Behauptung im Raum, wenn es keine pauschalen Abstände gäbe, könnten Windräder in die Nachbarschaft gestellt werden. Das ist sachlich falsch. Durch die Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen als Ziele der Raumordnung und der gesetzlichen Sicherung der Planaufstellung wurden und werden Abstände zwischen Windenergie und Wohnbebauung sichergestellt.“ PM: Jan Hinrich Glahr, Landesvorsitzender, Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Landesverband Berlin-Brandenburg 1000 Meter Mindestabstand: Brandenburg beschließt neues Windenergieanlagenabstandsgesetz / Foto: HB Weitere Beiträge:Vestas gewinnt ersten V126-3.45 MW Auftrag in SüdkoreaGroßmodellversuche für Tragstrukturen von Offshore-WindparksANDRITZ erhält ersten Auftrag im Bereich grüner Wasserstoff