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Betreiber von Bürgerenergieanlagen nehmen Stellung zum geplanten Bürgerwindgeld

475 MW entscheiden sich für Ausschreibungen / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Eine Zukunft für die Windenergie – bürgernah, zukunftsfähig, faktenorientiert!

(WK-intern) – Keine Versuche einer gekauften Akzeptanz durch ein Windbürgergeld!

Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Eine ökologische Notwendigkeit, die ohne eine Unterstützung weiter Teile der Bevölkerung nicht umsetzbar ist.

Schon vor Jahrzehnten haben deshalb zahlreiche Pioniere in der Windenergienutzung auf Bürgerprojekte gesetzt: Insbesondere Bürger aus der Region sollten sich Finanzierung, Risiko, aber auch Gewinnchancen teilen.
Energie verbrauchen kann jeder – Energie produzieren auch! Nach diesem Motto sind tausende Bürger zu Teilhabern und Klimaschützern geworden.

Verbal unterstützt und fordert die Politik solche Bürgerenergieprojekte. In der Praxis jedoch hat sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Auflagen derart verschärft, dass jedes neue Bürgerenergieprojekt für die Initiatoren de facto eine Bestrafung statt eine Anerkennung darstellt: Unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes wurde z.B. die Prospektprüfung durch die BaFin eingeführt, eine teure und jährliche Wirtschaftsprüfung vorgeschrieben, oder die Abführung von Kirchensteuer bei Kleinanlegern verlangt. Weil zudem die Gesetzgebung im Bereich des Natur- und Artenschutzes unklar und uneinheitlich ist und eine gesetzliche Priorisierung des Klimaschutzes gegenüber lokalen Naturschutzinteressen unterblieb, sehen sich nahezu alle Erneuerbare-Energien-Projekte einer Flut von Verbände- oder Privatklagen ausgesetzt. Und Projekte im Klageverfahren sind praktisch nicht prospektierbar!

Nicht ohne Grund sind zuletzt kaum noch echte Bürgerprojekte entstanden. Der Bürgerwindpark als einziges Konzept mit einer gewissen Chance auf lokalen Bürgerkonsens ist damit praktisch tot.
„Pseudo-Bürgerenergieprojekte“, die Anwohnern Darlehen für einen festen Zinssatz für wenige Jahre anbieten, oder durch unangemessen hohe Planungshonorare abgeschöpfte Projekte einer Bürgergenossenschaft zum Kauf anbieten, haben nichts mit der eigentlichen Bürgerenergie zu tun.
Eine jahrelange Denunzierung der Windenergie durch die Politik und durch schrille Bürgerinitiativen haben die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Technik in Frage gestellt. Der Akzeptanz in der Bevölkerung hat dies erheblich geschadet.

Nunmehr verlangt die Politik, aber auch Verbände wie der BWE und der LEE NRW, dass Anwohner sowie Kommunen mit Geldzahlungen von einer Zustimmung zu neuen Windenergieprojekten „überzeugt“ werden sollen. Zu Art und Modalitäten einer solchen Geldverteilung gibt es eine Reihe von Vorschlägen, die teilweise als recht abenteuerlich bezeichnet werden können und deren Umsetzung einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich führen würde. Gerichtliche Auseinandersetzungen und lokale Streitigkeiten wären in der Folge sicherlich unvermeidbar.
Es ist davon auszugehen, dass dieses „Windbürgergeld-Modell“ keinerlei Garantie dafür ist, dass nunmehr keine Widerstände und Klagen gegen solche Projekte zu erwarten sind.
Außerdem wird den Windkraftgegnern sozusagen eine „Käuflichkeit“ unterstellt. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass hierdurch die Emotionen der Gegner sogar angeheizt werden können.
Das Erkaufen von Zustimmung – egal von wem, wofür und vor welchen Hintergründen – ist aus unserer Sicht moralisch äußerst bedenklich und kann als Eintrittstor in eine korrupte Gesellschaft angesehen werden.
Wenn die Windenergiebranche selbst solche großzügigen Zahlungen anbietet, erzeugt sie in der Öffentlichkeit und bei der Politik den fatalen Eindruck, hier werde „zu viel Geld“ verdient. Anders lassen sich diese großzügigen Zahlungen von fünfstelligen Beträgen ja kaum deuten.
So stehen inzwischen Beträge von 1-2 % des Umsatzes bzw. bis zu 20.000 EUR im Raum. Wie leistungsstark die Anlage bzw. das Projekt ist, wie gut die Standorte und wie groß die Betriebseinschränkungen sind, wird in der weiteren Diskussion keine Rolle mehr spielen. Kommunalpolitiker werden sich auf die reinen Summen berufen und diese, wie allzu oft populistischen Reflexen folgend, rücksichtslos einfordern.
Wir haben durch Rücksprache mit anderen Betreibern nicht den Eindruck, dass diese Vorschläge mehrheitsfähig sind – abgesehen davon, dass Betreiber im Vorfeld dieser Vorschläge überhaupt nicht befragt wurden.

Unsere Standpunkte sind wie folgt:

  1. Wir halten es für sehr wichtig, dass Anwohnern, Bewohnern der Kommune und anderen Bürgern Möglichkeit einer Teilhabe angeboten wird: Eingriff vor Ort – Nutzen vor Ort. Aber mit allen Chancen und Risiken!
  2. Ein pauschales „Windbürgergeld“ wird seine erhoffte Wirkung verfehlen, da egoistisch motivierte „Wutbürger“ sich von Geldzahlungen nicht umstimmen lassen werden und aufgeschlossene Bürger auch ohne derartige Zahlungen Klimaschutzmaßnahmen befürworten.
  3. Die realen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Windenergie stehen in einem krassen Gegensatz zu der Vorstellung, Windprojekte seien ein Füllhorn, aus dem sich jeder bedienen könne.
  4. Wir halten es für ein falsches Signal, die Zustimmung zu Klimaschutzprojekten erkaufen zu müssen – so, als täte man mit der Errichtung einer Windenergieanlage etwas Unrechtmäßiges oder Schadensersatzpflichtiges. Klimaschutz ist eine anerkannte Notwendigkeit und damit eine gemeinschaftliche Verpflichtung aller und sollte ohne derartige Zahlungen erlaubt sein.
  5. Wir sehen erhebliche rechtliche Bedenken, wenn Windenergieanlagen ein Duldungsrecht erkaufen müssen, Gewerbeprojekte, Stromtrassen oder Straßenbauprojekte jedoch nicht. Dies wiederspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und wird rechtlich keinen Bestand haben.
  6. Wir erwarten von der Politik, der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der praktischen Umsetzung des Klimaschutzes zu vermitteln. Wir erwarten von unseren Verbänden das gleiche. Außerdem aber auch die moralische Rückendeckung und praktische Unterstützung bei der Politik im Kampf gegen eine zunehmend radikale Meinungsminderheit einzufordern. Die Politik muss offensiv vermitteln, dass die Bedrohung der wesentlichen Lebensgrundlagen aller zukünftigen Generationen durch den Klimawandel schwerer wiegt als die subjektiven Ansprüche von Teilen der heutigen Generation. Alles andere wäre ethisch und moralisch inakzeptabel.

Der Versuch, sich die Zustimmung einer kritischen Minderheit mit Geld zu erkaufen ist der Versuch der Politik, sich dieser Verantwortung zu entziehen. Wir lehnen diese Art der „Scheckbuchpolitik“ kategorisch ab.
Und auch wenn es schwer fällt: Gute Argumente, Fakten, ökologische Verantwortung und das Gemeinwohl müssen die Diskussionen und Entscheidungen wieder bestimmen!

Dieses Schreiben ging am 17. März 2020 an den Bundesverband WindEnergie (BWE) und an die Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). In darauf folgenden Gesprächen wurde deutlich, dass die Verbände die Idee des Windbürgergeldes überwiegend unterstützen.

PM: Günter Pulte und Matthias Kynast

Frei nach dem Motto: Teile und Herrsche spielen Verbände und Politik die Bürger gegeneinander aus, statt für Anwohner von Windparks auf Umlagen, Netzentgelte und Steuern zu verzichten / Foto: HB








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