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SOLARIMO: Mieterstromgesetz kann ein großer Schritt für die Energiewende in der Stadt werden

PB: SOLARIMO: Mieterstromgesetz kann ein großer Schritt für die Energiewende in der Stadt werden
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Ankündigung zur Novelle des Mieterstromgesetzes: Ein großer Schritt für die Energiewende in der Stadt – weitere Schritte müssen folgen.

(WK-intern) – Seit heute gibt es eine Einigung der Koalition dazu, Barrieren für den Mieterstrom zu beseitigen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat eine Novelle des Mieterstromgesetzes für Herbst 2019 schriftlich zugesagt.

Dazu kommentiert Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer von SOLARIMO, einem führenden Anbieter von Mieterstrom in Deutschland:

„Bereits heute werden solare Mieterstromprojekte sehr erfolgreich umgesetzt. Viele Immobilieneigentümer sind jedoch verunsichert aufgrund der engen Vorgaben des Gesetzgebers. Die angekündigten Verbesserungen werden den Immobilieneigentümern größere Flexibilität bei der Durchführung von Mieterstromprojekten geben und damit mehr Projekte ermöglichen.“

Mit Blick auf weitere gesetzliche Änderungen fügt er hinzu:

“Die steuerlichen Barrieren für den Mieterstrom werden in dem Vorschlag leider nicht angesprochen. Immobilieneigentümer dürfen heute eine klimaschädliche Ölheizung für ihre Mieter betreiben, aber keine klimafreundliche Solaranlage auf ihrem Dach. Wir hoffen, dass die Regierung auch diese im Herbst beseitigen wird.“

Zum Hintergrund:

Die Vereinbarung der Regierung sieht vor, im Herbst 2019 konkrete Vorschläge vorzulegen. Berücksichtig werden sollen dabei erstens die Solarstromversorgung im Quartier, zweitens die Höhe der Vergütung, drittens das Lieferkettenmodell und viertens die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung.

Konkret heißt das, dass erstens der Strom aus PV Anlagen in Zukunft nicht nur in dem gleichen Haus verbraucht werden kann auf dem die PV-Anlage installiert ist, sondern auch in den Nachbarhäusern. Dies ist eine wichtige Änderung insbesondere für sektorenübergreifende Quartiersansätze, bei denen auch Elektroladesäulen und Wärmepumpen den Solarstrom nutzen.

Zweitens wird die Anpassung der Vergütungshöhe eine bestehende Gerechtigkeitslücke schließen: Denn während ein Eigenheimbesitzer mit Solaranlage keine EEG-Umlage für den Sonnenstrom zahlt, zahlt ein Mieter die volle EEG-Umlage wenn er Sonnenstrom vom eigenen Dach benutzt. Genau hierfür war die Förderung des Mieterstromgesetzes in 2017 vorgesehen, bis Anfang 2020 läuft diese aber im aktuellen Gesetz de facto aus.

Drittens wird das sogenannte Lieferkettenmodell den Immobilienbesitzern ermöglichen, die PV-Anlage selber zu betreiben, ohne dabei selber Energieversorger zu werden. Bislang ist es zwar möglich, dass der Immobilienbesitzer die Solaranlage auf seinem Dach selber besitzt – um den Aufwand der Strombelieferung der Mieter aber zu vermeiden, muss er die ganze Anlage an einen Dienstleister verpachten. In Zukunft kann er einfach den Stromverkauf an einen Dienstleister übergeben, was gerade für private Eigentümer und bei kleinen Solaranlagen eine attraktive Option ist.

Viertens wird ein eher technischer Fehler der aktuellen Gesetzeslage beseitigt. Denn heute werden verschiedene Solaranlagen auf benachbarten Häusern von dem Gesetzgeber zu einer Solaranlage zusammengefasst, sobald die auf einem gemeinsamen Grundstück liegen. Da in diesem Fall die Technik und auch die Kosten aber eben die einer einzelnen kleinen Anlage sind, sind viele Projekte heute nicht rentabel, nur weil die einzelnen Häuser zufällig auf dem gleichen Grundstück liegen.

Ausführliche Vorschläge zu der Umsetzung in Gesetzen finden sich hier: Link zum Download

PM: SOLARIMO

PB: SOLARIMO: Mieterstromgesetz kann ein großer Schritt für die Energiewende in der Stadt werden








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